Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und Anklage gegen eine 34-jährige Frau aus Chemnitz wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Missbrauchs von Notrufen in fünf Fällen beim Amtsgericht – Schöffengericht – Chemnitz erhoben.
Die Frau wird beschuldigt, zwischen dem 24.10.2018 und dem 22.11.2018 von jeweils verschiedenen Telefonzellen und Telefonsäulen im Stadtzentrum von Chemnitz den polizeilichen Notruf 110 beim Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Chemnitz angerufen und unter Verwendung eines auf ihrem Mobiltelefon installierten Voice Changer/Sprachwechslers jeweils Attentats- bzw. Bombendrohungen gegen das Jugendamt der Stadt Chemnitz ausgesprochen zu haben.
Wie von der Angeschuldigten beabsichtigt wurde jeweils von einer ernsthaften Bedrohungslage ausgegangen. Dies hatte zur Folge, dass – bis auf die Tat vom 22.11.2018, bei der die Angeschuldigte beobachtet und vorläufig festgenommen werden konnte – das Jugendamt und sonstige in dem Gebäude befindliche Einrichtungen und Geschäfte von den Sicherheitsbehörden für mehrere Stunden geräumt und durchsucht werden mussten.
Ebenso wurden zum Teil die Tiefgaragenausfahrten der Galeria Kaufhof und die Bahnhofstraße über mehrere Stunden gesperrt, was zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus im Stadtzentrum führte.
Die Angeschuldigte hat die Taten in vollem Umfang eingeräumt und als Motiv Probleme mit dem Jugendamt angegeben.
Das Gesetz sieht für jede der Taten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Die Frau muss zudem mit Schadensersatzforderungen für die im Rahmen der Einsatzmaßnahmen angefallenen Kosten rechnen.
Ein Hauptverhandlungstermin steht noch nicht fest.
Frei nach Schiller: Die Gedanken sind nicht frei, wenn Einer nicht den Mut zur Freiheit hat
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