Eine 82-jährige Geschädigte begab sich am gestrigen Morgen in einen Einkaufsmarkt zum Einkaufen. Anschließend lief sie über die Zwickauer Straße bis in die Hans-Otto-Straße zurück. Die 82-Jährige stand bereits vor ihrem Haus in der Hans-Otto-Straße und wollte die Hauseingangstür aufschließen. Plötzlich näherte sich ihr von hinten ein Mann, der ihr die zwei Einkaufstaschen aus der Hand entriss. Der Mann kam mit dem Fahrrad und fuhr dann in Richtung Watestraße davon.
Die 82-Jährige wurde dabei nicht verletzt und kam auch nicht zu Fall. In den Einkaufstaschen befanden sich Lebensmittel und die Geldbörse mit diversen Dokumenten und einen mittleren zweistelligen Bargeldbetrag. Aufgrund der Tatsache, dass sich in diesem Bereich in den letzten Tagen und Wochen mehrere Straftaten mit der gleichen Begehungsweise vollzogen, hatten die Beamten der Kriminalpolizei intensiv und professionell im Zusammenwirken mit anderen zivilen Einsatzkräften der Polizeidirektion Leipzig in diesem Gebiet bereits Observationsmaßnahmen eingeleitet.
Der Täter konnte daher nach seiner letzten Tat vom 24.06.2019 auf frischer Tat wenige Straßen weiter durch zivile Polizeibeamte gestellt und vorläufig festgenommen werden. Das Diebesgut hatte er noch dabei. Er leistete bei der vorläufigen Festnahme Widerstand. Anschließend wurde er durch Kräfte der Kriminalpolizei übernommen. Bei den weiterführenden Ermittlungen konnten weiteres Diebesgut in seiner Wohnung und an Ablageorten aufgefunden werden, die er selbst nannte. Der 48-jährige Tatverdächtige gab an, dass er seit dem 22. Mai 2019 insgesamt weitere fünf Raub- und Diebstahlshandlungen in Marienbrunn und Lößnig begangen hatte und den zumeist älteren Frauen die Handtaschen und Einkaufstaschen entwendete.
Als Grund für sein Handeln gab der 48-Jährige Geldnot an. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde beim zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gestellt. Der Ermittlungsrichter hat am heutigen Tag gegen den Beschuldigten wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in vier und des Raubes in zwei Fällen einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den sofortigen Vollzug des Haftbefehls angeordnet. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.
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