Nach dem Auffinden eines toten Kleinstkindes am 22.02.2018 im Leipziger Waldstraßenviertel hat die Staatsanwaltschaft Leipzig am heutigen Tag Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes gegen eine 28-jährige Frau gestellt.
Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig hat den beantragten Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Tatverdächtige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Im Ergebnis der bisherigen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, insbesondere auf Grund des vorläufigen rechtsmedizinischen Gutachtens, gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass die 28-jährige Tatverdächtige das Kind in dieser Woche lebend zur Welt gebracht hat und es anschließend durch Fremdeinwirkung zu Tode kam.
Die Ermittlungen zu den näheren Tatumständen sowie zu den möglichen Hintergründen der Tat dauern noch an. Angaben zu weiteren Einzelheiten werden mit Blick auf die laufenden Ermittlungen derzeit nicht gemacht.
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