Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 38-Jährigen Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes und der Störung der Totenruhe in zwei Fällen zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zum einen zur Last, im April 2016 eine 43-jährige portugiesische Staatsangehörige in seiner Wohnung in Leipzig ermordet und die Leiche später zerteilt zu haben. Die sterblichen Überreste der Frau konnten Ende April 2016 im Leipziger Elsterflutbett geborgen werden.
Weiter wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, im November 2016 eine 40-jährige deutsche Staatsangehörige ebenfalls in seiner Wohnung ermordet und auch diese Leiche später zerteilt zu haben. Sterbliche Überreste der Frau konnten nach der vorläufigen Festnahme des Angeschuldigten am 27.02.2017 in dem Haus, in dem der Angeschuldigte seine Wohnung hatte, sowie in einem Abbruchhaus nahe der Wohnung des Angeschuldigten aufgefunden werden.
Das äußere Tatgeschehen hat der Angeschuldigte zu beiden Fällen in seinen Vernehmungen im Wesentlichen eingeräumt.
Weitere Einzelheiten zu dem Angeschuldigten, den mutmaßlichen Tatumständen und Tatabläufen sowie den sonstigen Ergebnissen der Ermittlungen können nicht mitgeteilt werden. Deren Erörterung ist der gerichtlichen Hauptverhandlung vorbehalten, der nicht vorgegriffen werden darf.
Der nicht vorbestrafte Angeschuldigte befindet sich in dieser Sache aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Amtsgericht Leipzig vom 28.02.2017 seit diesem Tag ununterbrochen in Untersuchungshaft.
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