An der Kreuzung Arthur-Hoffmann-Straße/Richard-Lehmann-Straße wurde Mittwochvormittag eine Fußgängerin samt Kinderwagen von einem Skoda erfasst – die Polizei sucht nach Zeugen +++ Wieder hatten Langfinger Handtaschen im Fahrradkorb im Visier. Die Polizei hält dazu an, Handtaschen u. ä. immer gesichert zu transportieren +++ In Delitzsch geriet eine Katze auf einem Gartengrundstück in eines von vier Fangeisen, deren Nutzung gesetzlich verboten ist.

Mutter und Kind angefahren    

Am Mittwochvormittag kam es gegen 09:50 Uhr an der Kreuzung Arthur-Hoffmann-Straße/Richard-Lehmann-Straße in Leipzig zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden. Eine Fußgängerin überquerte bei Grün mit ihrem Kind im Kinderwagen die Fußgängerfurt die Richard-Lehmann-Straße. Der Fahrer eines grauen Skoda Fabia Kombi, der aus der Arthur-Hoffmann-Straße kam, hatte ebenfalls Grün, müsste aber beim Linksabbiegen, den Fußgängern Vorrang gewähren. Dies beachtete der 72-Jährige nicht und erfasste die Fußgängerin und den Kinderwagen. Mutter (37) und Kind (m, 1 3/4) wurden leicht verletzt und mussten im Krankenhaus ambulant behandelt.

Die Polizei sucht nun zum Unfall Zeugen, insbesondere zwei Frauen, die an der Unfallstelle den verletzten Personen zu Hilfe gekommen sind. Sie waren augenscheinlich 25 bis 30 Jahre alt und mit einem Audi A 3 (vermutlich braun) unterwegs. Zeugen wenden sich bitte an die VPI Leipzig, Schongauerstraße 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255 – 2851 (tagsüber) sonst 255 – 2910.

Achtung! Handtaschen im Fahrradkorb sichern

Fall 1

Unbekannter Täter entwendete gestern Nachmittag auf bisher unbekannte Art und Weise die Geldbörse aus der Handtasche der 23-jährigen Geschädigten. Nach ihren Angaben war sie mit ihrem Fahrrad in der Innenstadt von der Goethestraße zu den Höfen am Brühl unterwegs. Sie schob das Fahrrad und telefonierte. An der Ecke Nikolaistraße bemerkte sie dann, dass aus ihrer Handtasche, die im Fahrradkorb stand, die Geldbörse entwendet wurde. Sie hatte dies nicht bemerkt und daher konnte sie auch keinerlei Personenbeschreibung zu dem unbekannten Täter abgeben. In der Geldbörse befanden sich persönliche Gegenstande und zwei EC-Karten sowie ein niedriger zweistelliger Bargeldbetrag.

Fall 2

Eine 34-jährige Radfahrerin befuhr gestern Abend mit ihrem Fahrrad die Harkortstraße in Richtung Connewitz. Am Bundesverwaltungsgericht bemerkte sie, dass ein männlicher Radfahrer ihr hinterherfuhr und ihr ziemlich nah auf die „Pelle“ rückte. Zu diesem Zeitpunkt nahm sie aber nichts wahr, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit diese Person ihren Rucksack aus dem Gepäckträgerkorb entwendete. Eine andere Person befand sich nicht in ihrer Nähe. In der August-Bebel-Straße bemerkte sie dann erst, dass der Rucksack fehlte. Sie fuhr anschließend sofort zur Polizei und meldete die Straftat. Im Rucksack befanden sich persönliche Gegenstände, EC-Karte, Führerschein, mehrere Schlüsselbunde, Handy und Geldbörse. Der Stehlschaden wird mit ca. 500 Euro angegeben. Eine konkrete Personenbeschreibung konnte die 34-Jährige nicht angeben.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal darauf hin: Bitte behalten Sie Ihre Wertgegenstände im Auge. Wenn diese Gegenstände im Fahrradkorb hinter ihrem Rücken liegen, bitte festknoten oder auch mit ihrem Fahrradschloss sichern, so dass es den Dieben nicht so leicht gemacht wird, durch einfache Wegnahme Ihre Handtaschen, Sporttaschen oder Rucksäcke zu entwenden.

Nutzung von Fangeisen ist gesetzlich verboten

Das herzzerreißende „Mauzen“ einer Katze weckte gestern Nachmittag in Delitzsch die Aufmerksamkeit einer 30-Jährigen, die umgehend die Polizei rief. Sie hatte das Tier an einem Gegenstand auf einem Gartengrundstück in der Rathenaustraße liegen sehen. Als eine Polizeistreife eintraf, der Garteninhaber aber nirgends zu entdecken war, betraten die Gesetzeshüter den Garten. Sie wollten sich die Situation genauer ansehen. Dabei entdeckten sie das Tier, das mit einer Vorderpfote in ein Fanggitter geraten war und sich selbst nicht mehr befreien konnte. Die Pfote sah gequetscht und verbogen aus, so dass die Vermutung nahelag, dass diese gebrochen war. Nun prüften die Gesetzeshüter genauer und fanden weitere Fangeisen. Dann lagerten sie das verletzte Tier samt Eisen in eine Plastewanne um und brachten es zu einem Tierarzt. Dieser öffnete schließlich die Falle und untersuchte die Katze. Dabei wurde bekannt, dass es sich um ein weibliches Jungtier handelte, welches eine Fleischwunde erlitt. Schließlich fanden die Gesetzeshüter den Gartenbesitzer (67) und machten ihn namentlich bekannt. Dann stellten sie mit Einverständnis des 67-Jährigen insgesamt vier Fangeisen sicher und eröffneten ihm, dass gegen ihn nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt wird.

Anruf vom wachsamen Nachbarn

Die flotte Fahrt eines 24-Jährigen in seinem schwarzen Cabriolet Golf endete gestern Abend mit allerlei Ärger. Der Mann war mit dem VW von seiner Wohnanschrift bis zum Parkplatz des Getränkemarktes in der Georg-Schumann-Straße gefahren und wurde dort von den hinzugerufenen Gesetzeshütern kontrolliert. Er hatte mit seinem Kumpel einige Flaschen Bier konsumiert. Das bestätigte auch der ihn umhüllende Duft und ein Atemalkoholtest, der den Wert von 1,52 Promille anzeigte. Weiterhin verfügte der 24-Jährige nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, das zumindest hatten die Polizisten ebenfalls recherchiert. Diese war ihm bereits rechtskräftig entzogen worden.

So wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf den 24-Jährigen zukommen.

Außerdem eröffneten die Gesetzeshüter ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr gegen einen seiner Kumpel (26), denn auch er war unter Einfluss von Alkohol gefahren – Wert: 1,96 Promille – allerdings ein Quad. Dieses wiederum war nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, so dass nun gegen ihn auch wegen des Tatverdachts Verstoß gegen das Pflicht VG und die Abgabenordnung und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird. Auch er war nicht im Besitz jener.

Drei Fahrzeuge entwendet

Fall 1

Unbekannter Täter entwendete auf bisher unbekannte Art und Weise den auf einem Parkplatz in der Volksgartenstraße gesichert abgestellten braunen Toyota RAV4 des 55-jährigen Halters in einem Zeitwert von ca. 30.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen. (Vo)

Fall 2

Unbekannter Täter entwendete auf bisher unbekannte Art und Weise den in der Gottschallstraße gesichert abgestellten Firmenwagen, einen schwarzen 3er BMW des 39-jährigen Nutzers in einem Zeitwert von ca. 10.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen.

Fall 3

Unbekannter Täter entwendete auf bisher unbekannte Art und Weise den in der Malteserstraße gesichert abgestellten carbon-schwarzen BMW 520d des 30-jährigen Halters in einem Zeitwert von ca. 17.000 Euro. Die Sonderkommission „Kfz“ des Landeskriminalamtes Sachsen hat die Ermittlungen aufgenommen.

Aufklärungsmeldung

Der Hinweis eines Anwohners führte am 9. Mai 2017 zu einem größeren Polizeieinsatz im Stadtteil Leipzig-Leutzsch. Nach Aussagen des Zeugen war ihm in der Mittagszeit ein Mann mit einer Langwaffe aufgefallen, der sich in ein Mehrfamilienhaus begab. Trotz umfangreicher polizeilicher Maßnahmen konnte an diesem Tag die gesuchte Person nicht aufgefunden werden. In einer Medieninformation vom 09.05.2017 unter der Überschrift „Großeinsatz der Polizei nach Hinweis auf eine Person mit Waffe“ berichtete die Polizeidirektion Leipzig über den Fall.

Im Verlauf der weitergeführten Ermittlungshandlungen meldete sich ein 35-jähriger Mann bei der Polizei. Der Leipziger gab an, dass er an besagtem Tag eine Spielzeugwaffe aus seinem Auto in das Mehrfamilienhaus transportierte. Weil er das Haus anschließend wieder verließ, konnte er von der Polizei nicht angetroffen werden. Die Spielzeugwaffe wurde zwischenzeitlich sichergestellt. Der 35-Jährige gab weiter an, dass er diese Spielzeugwaffe, mit der nur Schaumstoffpfeile verschossen werden können, für Freizeitaktivitäten in Tarnfarben umlackiert hatte. Er war bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Obwohl sich aus der Spielzeugwaffe kein Anfangsverdacht für eine Straftat nach dem Waffengesetz (WaffG) ergibt, kann deren Führen in der Öffentlichkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Ob es sich bei der umlackierten Spielzeugwaffe um eine Anscheinswaffe nach WaffG handelt, muss nun geprüft werden.

Als Anscheinswaffen gelten:

  1. Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen und zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden (z. B. Softairwaffen bis 0,5 Joule Geschossenergie),
  2. Nachbildungen von Schusswaffen, die das Aussehen von Schusswaffen besitzen (Modellwaffen),
  3. unbrauchbar gemachte Schusswaffen, mit dem Aussehen von Schusswaffen (Deko-Waffen).

Von dieser Regelung sind u. a. solche Gegenstände ausgenommen, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind. Zum Beispiel Spielzeugwaffen, deren Größe die einer Feuerwaffe in gesteigertem Maße über- oder unterschreitet oder neonfarbene Materialien enthalten.

(Quelle: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.6 zum WaffG)

Nicht nur aufgrund dieses Sachverhaltes rät die Polizei, erlaubnisfreie Schusswaffennachbildungen, die als Anscheinswaffen gelten könnten, in der Öffentlichkeit oder auf fremdem Grund nicht zu führen und wenn, dann stets in verschlossenen Behältnissen zu transportieren.

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