Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 37-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Anklage wegen des Tatvorwurfs des Mordes und des Raubes mit Todesfolge in zwei Fällen sowie der Störung der Totenruhe zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, Ende Juli 2016 in Leipzig-Volksmarsdorf ein tunesisches Ehepaar (m 37, w 32) ermordet und nach der Tat die sterblichen Überreste der Opfer in das Naturbad „Leipzig-Nordost“ in Leipzig-Thekla verbracht zu haben. Dort wurden diese ab dem 28.07.2016 gefunden.

Der Angeschuldigte wurde am 01.08.2016 im Ergebnis erster Ermittlungen unter dem dringenden Tatverdacht des Mordes in zwei Fällen vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 02.08.2016 ununterbrochen in Haft. Der Angeschuldigte bestreitet die Tat.

Im Ergebnis intensiver Ermittlungen und umfangreicher Beweiserhebungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Angeschuldigte die Tat allein und zu dem Zweck verübt hat, die Tatopfer zu berauben. Der Angeschuldigte kannte das Ehepaar und hatte einige Zeit in deren Wohnung gewohnt, bevor er noch vor der Tat wieder aus deren Wohnung auszog.

Auskünfte zu Einzelheiten der Ermittlungen und den sich daraus seitens der Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung gezogenen Schlüssen zum mutmaßlichen Tathergang und zu möglichen Hintergründen der Tat können nicht mitgeteilt werden. Deren Erörterung ist der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vorbehalten, der nicht vorgegriffen werden darf.

Der Angeschuldigte ist wegen Eigentums- und Körperverletzungsdelikten vorbestraft.

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