Im Zusammenhang mit dem Angriff auf das Asylbewerberheim Bautzen (ehemaliges „Spreehotel“) vom 12. Dezember 2016 hat das Amtsgericht Görlitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz drei Untersuchungshaftbefehle erlassen. Diese wurden am 23. Dezember 2016 im Rahmen von durch Beamte des Operativen Abwehrzentrums realisierten Durchsuchungsmaßnahmen vollstreckt. Dringend tatverdächtig sind drei junge Männer im Alter von 19 (zwei Beschuldigte) und 23 Jahren.

Den insoweit geständigen Beschuldigten wird vorgeworfen, am Tattag gegen 23.00 Uhr fünf mit Benzin präparierte Bierflaschen in Richtung des Asylbewerberheimes auf den Fußweg geworfen zu haben, so dass die Flaschen zerbrachen und durch die Flammen Verrußungen entstanden. Nach derzeitigen Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass die durch die Tat verursachte allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung den Beschuldigten jederzeit bewusst und auch von ihnen gewollt war.

Insoweit wird wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines vorsätzlichen Brandstiftungsdelikts in Tateinheit mit Verbringen beziehungsweise Herstellen von Gegenständen, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann, ermittelt.

Den Beschuldigten droht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Gegen die beiden 19-jährigen kommen auch Maßnahmen des Jugendgerichtsgesetzes in Betracht.

Ihnen wird des Weiteren vorgeworfen, aus mehreren Gartenlauben in der Gartenanlage „Erholung Ost“ in Bautzen in der Nacht vom 20. November auf den 21. November 2016 zahlreiche Elektrogeräte entwendet zu haben. Zudem sollen sie am 21. November 2016 in den frühen Morgenstunden zwei Kraftfahrzeuge von einem Firmengelände entwendet haben.

Insoweit wird wegen Einbruchsdiebstahls ermittelt, wofür den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren oder Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz drohen.

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