Das Landeskriminalamt Sachsen hat einen Ermittlungskomplex wegen Verdacht des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zum Nachteil von älteren Menschen übernommen. Dabei gaben sich die Täter als Polizeibeamte bzw. verdeckte Ermittler aus und setzten lebensältere Menschen durch das Vorbringen falscher Tatsachen derartig unter Druck, dass diese ihr Vermögen, ihre aufgelösten Geldanlagen und Wertsachen den falschen Ermittlern zur Überprüfung oder sicheren Aufbewahrung übergaben. (siehe Modus Operandi)
Bisher sind in diesem Verfahren mehr als sechzig Einzelhandlungen mit einem Gesamtschaden von fast 2 Millionen Euro erfasst (in einem Fall betrug der Schaden fast vierhunderttausend Euro).
Auch in anderen Bundesländern werden ähnliche Verfahrenskomplexe bearbeitet – mit vergleichbar hohen Schadenssummen.
Trotz der offensiven Öffentlichkeitsarbeit versuchen es die Täter weiter mit dieser Masche zu landen. In Dresden gab sich ein Täter als angeblicher Polizeibeamter „Martin Büchse“ bei einer 82-Jährigen aus und hinterfragte am Telefon deren Vermögensverhältnisse, da ihr Geld auf dem Konto in Gefahr sei. Sie sollte das Konto sofort kündigen, dass weitere würde er ihr noch erklären. Zum Glück erkannte die Geschädigte eine Täterstimme aus einem Ermittlungskomplex der Polizeidirektion Dresden aus dem letzten Jahr wieder und verständigte die Polizei.
Ende Juli rief ein angeblicher Polizeibeamter ein Rentnerehepaar in Dresden an, und fordert diese auf, alle Vermögenswerte bereit zu legen. Die Dresdner gingen nicht darauf ein und das Gespräch wurde beendet.
Weitere Ermittlungen in diesen Fällen werden durch das Landeskriminalamt Sachsen übernommen.
Aktuell gibt es auch im Großraum Lübeck und Wiesbaden Tathandlungen, teilweise mit Vollendung und Schadenssummen bis zu dreihundertfünfzigtausend Euro.
Hinweise des Landeskriminalamtes:
- Bei mysteriösen Anrufen informieren Sie umgehend die örtlich zuständige Polizei.
- Die Polizei nutzt in keinster Weise die Notrufnummer 110, um mit Personen in Verbindung zu treten. Diese Rufnummer dient ausschließlich der Entgegennahme von Notrufen von Bürgern!
- Besprechen Sie mysteriöse/ ungewöhnliche Anrufe mit Familienangehörigen oder Nachbarn! Holen Sie sich Rat bei Verbraucherzentralen bzw. bei Ihrem Bankberater.
- Kein Polizeibeamter wird Sie zur Auflösung Ihres Kontos oder von Sparverträgen auffordern!
- Kein Polizeibeamter wird von Ihnen persönliche Vermögensdaten am Telefon erfragen und Ihnen mitteilen, dass Ihr Geld auf der Sparkasse oder Bank nicht mehr sicher sei!
- Kein Polizeibeamter wird bei Ihnen anrufen, sie über Verfahren oder verdeckte Polizeimaßnahmen informieren!
- Kein Polizeibeamter wird Sie auffordern, Ihr Geld nach Hause zu holen und in der Folge an einen „verdeckten Ermittler“ zu übergeben! Dies trifft auch auf Schmuck u. an Wertsachen zu.
- Vertrauen Sie nicht den angezeigten Telefonnummer auf Ihrem Telefon, wenn Sie diese nicht kennen bzw. Sie sich nicht sicher sind, ob diese korrekt ist. Nutzen Sie nicht die Wahlwiederholung für einen Rückruf, sondern die Nummer der örtlichen Polizei aus dem Telefonbuch/ Internet. Noch besser ist ein persönlicher Besuch auf der Dienststelle.
Warnung an alle bereits geschädigten und potentiellen Opfer:
Durch die offensive Öffentlichkeitsarbeit sollen die möglichen Geschädigten, aber auch Familienangehörige sensibilisiert werden, um nach Möglichkeit weitere Tathandlungen zu verhindern bzw. durch eine bewusste Zusammenarbeit mit der Polizei (z.B. bei Geldübergaben) zumindest Mittäter in Deutschland festnehmen zu können! Die Ermittlungsbehörden sind hier auf die aktive Mitarbeit angewiesen.
Oft schämen sich die Opfer derartiger Straftaten und erstatten keine Anzeige. Leider schützen Sie damit unbewusst die Täterstrukturen, welche diese weit verbreiteten Ängste schamlos und ganz bewusst ausnutzen.
Modus Operandi:
Die Täter rufen aus türkischen Call Centern ältere Menschen in den Abend- bzw. Nachtstunden an, geben sich als Beamter oder Mitarbeiter einer Polizeidienststelle aus. Dabei werden teilweise auch Rufnummern tatsächlicher Polizeidienststellen angezeigt.
Der Täter teilt mit, dass man bei einer geheimen Operation/ Observation mehrere Täter einer ausländischen Bande festnehmen konnte, welche Wohnungseinbrüche begehen. Eine oder mehrere Täter sind aber noch flüchtig und die Geschädigten sollen bei der Ergreifung/ Überführung der Täter mithelfen. Bei einem Täter habe man einen Zettel/ Notizheft gefunden, wo auch der Name und die Anschrift der Geschädigten, Kontodaten und „Hat Geld“ eingetragen ist und man befürchtet, dass nun bald bei ihm eingebrochen wird. In diesem Zusammenhang werden Fragen zu den Vermögensverhältnissen gestellt und die Täter erhalten Kenntnis von Bargeldbeständen, Kontoständen, Schmuck u.a.) und bauen darauf ihre weitere Strategie auf. Die Geschädigten werden dahingehend beruhigt, man habe alles unter Kontrolle, das Haus der Geschädigten wird ständig observiert, sie müssten aber mithelfen, dürfen niemanden etwas erzählen, da auch örtliche Polizisten und Bankangestellte in die kriminellen Machenschaften involviert sind. Hierbei werden teilweise Gesprächsmitschnitte eingespielt, wo sich angebliche Bankangestellte mit einem angeblichen Täter über die Geldbeschaffung von Geschädigten unterhalten.
Die Telefonate mit den Geschädigten erfolgen teilweise täglich und über Monate. Die Täter erlangen so das Vertrauen und erreichen letztlich, dass die Geschädigten ihre Konten/ Sparbücher, Geldanlagen auflösen, kündigen und das Geld z.B. in Bankschließfächern zwischenlagern. Letztlich wird das Geld mit nach Hause genommen, um für eine angebliche Überprüfung (Falschgeld), einer speziellen Kennzeichnung oder zur sicheren Aufbewahrung an einen „Verdeckten Ermittler“ übergeben, bzw. an einem vereinbarten abgelegt zu werden, wo es abgeholt werden kann. Im guten Glauben werden durch die Geschädigten Kredite aufgenommen bzw. Wertsachen verkauft um die Geldforderungen erfüllen zu können.
Die Geschädigten werden durch täterseitig ausgeübten Druck, gegenüber ihren Bankmitarbeitern, der eigenen Familie oder ermittelnden Polizeibeamten äußerst verschlossen, da sie den Vorgaben der Täter folgen.
So sollen sich die Geschädigten z.B. ein gesondertes Handy kaufen, damit diese ständig erreichbar sind, sich melden wenn sie das Haus verlassen oder zurück sind und das Gerät soll bei Besuchen von Kreditinstituten bzw. oder bei Kontakt mit Polizeibeamten aktiviert sein, damit die Täter die Gesprächsverläufe mithören können. So wird unter Anderem festgestellt, ob die Geschädigten tatsächlich Geld holen bzw. in welcher Form bereits die Polizei eingebunden ist.
Auch Anrufe der Täter bei der Bank-Hotline, mit Ankündigungen größerer Abhebungen der Geschädigten werden durch die Täter durchgeführt. Den Opfern soll somit suggeriert werden, dass alles unter Kontrolle ist.
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