Auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 12.07.2016 hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig den Haftbefehl gegen einen 33-jährigen Beschuldigten aufgehoben. Zugleich wurde durch die Staatsanwaltschaft die Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft angeordnet.

Auf der Grundlage der vorliegenden kriminaltechnischen Untersuchungsergebnisse sowie im Ergebnis weiterer Ermittlungen besteht gegen den Beschuldigten derzeit kein dringender Tatverdacht des gemeinschaftlichen Mordes und des versuchten gemeinschaftlichen Mordes in zwei Fällen mehr.

Damit waren die Voraussetzungen für die weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls vom 28.06.2016 nicht mehr gegeben und der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft zu entlassen. Dies ist am 12.07.2016 erfolgt.

Die Ermittlungen gegen den 33-Jährigen und die weiteren Beschuldigten im Zusammenhang mit der gewalttätigen Auseinandersetzung und die tödlichen Schüsse vom 25.06.2016 dauern an. Der gegen einen 30-jährigen Beschuldigten erlassene Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes bleibt weiterhin aufrechterhalten.

Weitere Angaben und Auskünfte zu den Ermittlungen sind nicht möglich, da diese noch nicht abgeschlossen sind.

Zum Artikel auf der L-IZ.de:

Hells Angels & United Tribuns: „Matze“ M. ist wieder frei

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