Aufgrund zu hoher Geschwindigkeit verlor in Brandis ein 18-Jähriger die Kontrolle über sein Auto +++ Auf der BAB 14 wurden während einer Unfallaufnahme zwei zur Absicherung aufgestellten Blitzlampen durch ein unbekanntes Fahrzeug umgefahren – In beiden Fällen sucht die Polizei Zeugen +++ Doppelt Pech hatte gestern eine 55-Jährige – nach Autodiebstahl wurde auch die Wohnung heimgesucht +++ Ein sichtlich betrunkener Ruderer hatte am Dienstagabend die Polizei beschäftigt.
Dringend Zeugen zu Unfall gesucht
Naunhof, OT Brandis, Brandiser Straße, Höhe Star-Tankstelle: In einer Linkskurve touchierte am 22.06.2016, gegen 20:35 Uhr, der Fahrer (18) eines Mazdas 323 aufgrund zu hoher Geschwindigkeit die Bordsteinkante und verlor die Kontrolle über sein Auto. So kam er ins Schleudern und blieb erst stehen, als er gegen ein Verkehrszeichen rutschte. Durch den Aufprall wurde die Beifahrerin leicht verletzt und musste ambulant behandelt werden. Während des Geschehens musste ein Autofahrer im Gegenverkehr bis zum Anhalten abbremsen, um nicht vom Mazda erfasst zu werden.
Nun sucht die Polizei dringend diesen Autofahrer und bittet ihn, sich beim Revier Grimma oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Weiterhin werden Zeugen gesucht, die den Unfall beobachtet haben und zum Auto aus dem Gegenverkehr Angaben machen können. Hinweise erbittet die Polizei an das Polizeirevier Grimma, Köhlerstraße 3, in 04668 Grimma oder unter der Telefonnummer: (03437) 708925-100.
Blitzlampen umgefahren
Gestern, in den frühen Morgenstunden, 02:05 Uhr, ereignete sich auf der BAB 14 in Richtung Magdeburg, zwischen der Anschlussstelle Döbeln Nord und der Anschlussstelle Leisnig, ein Verkehrsunfall, der durch Polizeibeamte des Autobahnpolizeireviers Deutschenbora aufgenommen wurde. Dazu sicherten sie die Unfallstelle unter anderem mit mehreren Blitzlampen von der Absicherungsausrüstung ab. Während der Unfallaufnahme wurden zwei der Blitzlampen durch ein unbekanntes Fahrzeug, vermutlich durch einen Lastkraftwagen, erfasst und zerstört. Der Unfallverursacher verließ daraufhin unerlaubt den Unfallort. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 800 Euro.
Die Verkehrspolizei sucht Zeugen bzw. Kraftfahrer, die Hinweise im genannten Zeitraum geben können. Diese wenden sich bitte an die VPI Leipzig, Schongauerstraße 13, 04328 Leipzig, Tel. (0341) 255 – 2851 (tagsüber) sonst 255 – 2910. (Vo)
Dreiste Einbrecher
Eine Anwohnerin (37) sah gestern Nachmittag in der Ferdinand-Rhode-Straße beim Einparken ihres Pkw’s zwei Männer, die neben einem abgestellten VW Passat standen und an diesem hantierten. Sie bemerkte auch, dass beide sie beobachteten und sich weiter mit dem Auto „beschäftigten“. Da ihr alles verdächtig erschien, drehte sie sich um und verständigte mit ihrem Handy die Polizei. Anschließend sah sie, wie einer der Männer in den VW gelangte und wegfuhr. Sein Komplize – etwa 20 Jahre alt und mit einem schwarzen Bart, bekleidet mit einer grünen Jacke und ansonsten zerschlissenen Sachen – ging zu Fuß in Richtung Clara-Zetkin-Park. Polizeibeamte führten eine Tatortbereichsfahndung durch, die leider ergebnislos verlief. Wenig später traf auch die Geschädigte (55), deren Auto gestohlen worden war, ein. Sie ging mit den Beamten zu ihrer Wohnung. Dort stellte sie fest, dass eingebrochen worden war. Die Wohnungstür war aufgedrückt und drinnen alles durchsucht worden. Mit zwei Laptops, diversem Schmuck, einer Kamera, einer Reisetasche sowie dem Zweitschlüssel ihres Autos und anschließend auch mit diesem war der unbekannte Täter verschwunden. Die Höhe von Stehl- und Sachschaden ist noch unklar. Auch ein weiterer Zeuge meldete sich bei den Beamten. Er hatte als Hausbewohner die Männer gesehen, als sie im Mehrfamilienhaus unterwegs waren. Kripobeamte haben die Ermittlungen aufgenommen.
Betrunkener Ruderer
Ein sichtlich betrunkener Ruderer hatte am Dienstagabend die Polizei beschäftigt. An sich hätte er niemanden auf dem Elsterflutbett gestört. Er trieb aber so langsam, recht unkoordiniert rudernd stromabwärts. Dies sahen Fußgänger auf der Sachsenbrücke, erkannten große Gefahr – sind es doch nur wenige Meter bis zum Palmgartenwehr, wo ein Absturz lebensgefährlich ist. Sie riefen die Polizei. Diese konnten den Ruderer nur ans Ufer rufen. Dem kam der sichtlich Orientierungslose nur schwerlich nach, geriet aber nicht in die Gefahrenzone weiter stromabwärts. Beim Anlanden kurz vor der Klingerbrücke fiel der 54-Jährige sofort hin, die feste Erde wankte anscheinend im anderen Takt als das Ruderboot. Ein Atemalkoholtest ergab über zwei Promille. Verwundert war er, dass er mit zur Blutentnahme musste, jedoch wie auf der Straße gelten auch beim Führen von Wasserfahrzeugen Regeln. Wer diese Regeln bricht, macht sich unter Umständen strafbar. So ist zum Beispiel der Bootsführer, der infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen, gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr zu bestrafen.
Übermut tut selten gut
Anscheinend aus reinem Übermut handelten einige junge Erwachsene, die feiernd und grölend in der Nacht zum Mittwoch durch den Clara-Zetkin-Park zogen. Auf der Sachsenbrücke wurden von Personen der Gruppe drei abgestellte Fahrräder über das Geländer in das Elsterflutbett geworfen. Den Fahrrädern folgte noch ein Gullydeckel aus der Fahrbahn. In der Dunkelheit ist das entstandene Loch jedoch kaum wahrnehmbar und eine echte Gefahrenquelle für Radfahrer und Fußgänger. Die Gruppe konnte unweit der Brücke durch die Polizei festgestellt werden. Nun muss ermittelt werden, wer die Gegenstände in das Wasser geworfen hat. Derjenige muss sich dann wegen Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten.
Ladendiebe ohne Einsicht
In einem Einkaufsmarkt am Lindenauer Markt versuchte am Dienstagabend ein Ladendieb, mit seiner Beute zu entkommen. Ein Detektiv setzte ihm nach und stellte ihn am Ausgang. Der Dieb versuchte zu flüchten. Als ihn der Wachmann festhielt, wehrte er sich nach Kräften, konnte aber nicht entkommen. Der Ladendetektiv hielt ihn fest, verletzte sich aber dabei leicht. Erst als hinzu gerufene Polizisten zum Ort kamen, beruhigte sich der räuberische Dieb wieder. Nun muss sich der 20-Jährige wegen räuberischen Diebstahls verantworten.
Bereits am Nachmittag mussten Beamte des Polizeireviers Zentrum in einen Einkaufsmarkt in der Hainstraße. Dort hatte ein 25-Jähriger 35 Tafeln Schokolade eingesteckt. Als ihn die Ladendetektive aufgriffen, fing er im Büro an, sich selbst zu schlagen, musste festgehalten und am Boden fixiert werden. Vielleicht hätte ihm ein Stück Schokolade wirklich gut getan? Gegen ihn wird wegen Diebstahls ermittelt.
Mit Geld spielt man nicht
Diese schmerzliche Erfahrung mussten gestern Nachmittag zwei Erwachsene (35, 26) und ein zweijähriges Kind aus Afghanistan machen. Diese hatten vor, in einem Lebensmittelgeschäft einkaufen zu gehen. Aus Spaß drückten sie dem Kind, kurz bevor sie den Laden betraten wollten, das Papiergeld in die Hand. Eine größere Personengruppe lief hinter dem Kind. Plötzlich lösten sich zwei aus der Gruppe, nahmen dem Kind blitzschnell das Geld weg und liefen dann zusammen mit den anderen in ein Geschäft. Die beiden Erwachsenen liefen hinterher. Es kam zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. In der Folge zog einer aus der Gruppe ein Messer, brachte es aber nicht zum Einsatz. Aus der Gruppe wurde plötzlich Pfefferspray gegen die beiden Erwachsenen und auch gegen das zweijährige Kind eingesetzt. Dann rannte diese Gruppe wieder nach draußen und in Richtung Rabet davon. In der Zwischenzeit wurde durch mehrere Zeugen die Polizei gerufen. Die ersten Ermittlungen vor Ort sowie Zeugenbefragungen ergaben, dass es sich bei den unbekannten Tätern um Nordafrikaner handeln soll. und wurden wie folgt beschrieben:
1. Person :
– männlich
– rotes T-Shirt
– rotes Cap
2. Person:
– männlich
– ca. 30 Jahre
– kurze, schwarze Haare
– Gipsarm in einer Schlinge
– weißes T-Shirt
Der 26-jährige Vater und sein zweijähriges Kind wurden zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Sie waren beide im Gesicht durch das Pfefferspray verletzt. Der 35-Jährige wurde vor Ort ambulant behandelt. Bei der entwendeten Summe handelte es sich um einen unteren dreistelligen Bargeldbetrag.
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