Gleich zwei Mal brannte es am Donnerstagabend und in der darauffolgenden Nacht im Leipziger Norden +++ Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz - am Donnerstagnachmittag durchsuchte die Polizei drei Lokale in der Eisenbahnstraße +++ In der Wurzner Straße endete eine Verfolgungsfahrt an der Hauswand +++ Erfolgsmeldung – Automatensprenger und Tankstellenräuber gefasst.
Zwei Brände in Leipzig
Gleich zwei Mal brannte es am Donnerstagabend und in der darauffolgenden Nacht im Leipziger Norden. Gegen 17:30 Uhr wurden die Feuerwehr und die Polizei zum Gelände der ehemaligen Kaserne in der Olbrichtstraße gerufen. In einem leerstehenden Gebäude brannte aufgetürmter Unrat. Starke Rauchwolken breiteten sich im Stadtteil aus. Die Feuerwehr löschte den Brand. Am Ort war keine Person mehr anwesend. Eine Suche in der Umgebung blieb erfolglos.
Gegen 21:40 Uhr wurden Polizei und Feuerwehr zu einem Brand in Wiederitzsch gerufen. Dort brannte erst ein Holzstapel, dann griffen die Flammen auf das daneben stehende Gebäude über.
Durchsuchungsmaßnahmen in der Eisenbahnstraße
Am Donnerstagnachmittag durchsuchte die Leipziger Polizei drei Lokale in der Eisenbahnstraße im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dabei wurden die Räume und anwesende Personen durchsucht und die Personalien festgestellt. Die Polizei fand geringe Mengen Betäubungsmittel (Crystal und Heroin) in handelsfertigen Abpackungen, 24 Navigationssysteme, sechs Autoradios und Computertechnik. Außerdem offenbarten sich den Polizisten verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, wie Wurfsterne, Messer u. a. Ein angetroffener 29-jähriger Gast wurde per Haftbefehl gesucht und in die JVA gebracht. Derzeit prüft die Kriminalpolizei, ob es sich bei den gefundenen Gegenständen um Diebesgut handelt. Die Ermittlungen laufen.
Verfolgungsfahrt endet an Hauswand
Auch wenn kein Film gedreht wurde, erinnerte die Szene doch sehr an Hollywood. Als Polizisten gestern auf der Eisenbahnstraße vor sich einen roten Opel Vectra mit entstempelten Kennzeichen sahen, entschlossen sie sich, diesen anzuhalten. Der Fahrer jedoch versuchte zu entkommen, indem er in Richtung Wurzner Straße ordentlich Gas gab. Weit kam er nicht, in der Wurzner Straße versperrte ihm ein hinzu gerufener Streifenwagen den Weg. Dennoch versuchte er, über den Fußweg zu entkommen. Dabei streifte er das Polizeiauto und fuhr sich dann an der Hauswand fest. Noch immer wollte er nicht aufgeben und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Gegen die laufstarken Polizisten hatte er jedoch keine Chance. Kaum einen Block hatte er geschafft, als er sich den Verfolgern geschlagen geben musste. Die Kennzeichen hatte er wenige Tage zuvor gestohlen. Nun muss sich der 25-Jährige wegen Diebstahl der Kennzeichen und zahlreicher Verkehrsdelikte verantworten.
„Pack die Badehose ein“
Nach reichhaltigem hochprozentigem Gelage entschlossen sich gestern Abend zwei Männer am Donnerstagnachmittag, einen Outlet-Store in der Innenstadt zu besuchen. Bei schönem Wetter baden – aber nicht ohne die neusten Badetrends. Schwarz, grün, türkis, dunkelblau und rot, alle das Auge schmeichelnde Farben, packten sie ein. Allerdings nicht in den Einkaufswagen, sondern in die Gürteltasche. Eigentlich möchte man keine böse Absicht unterstellen, fünf Badehosen zu bezahlen, kann man schon mal vergessen. Allerdings sprach das weitere Verhalten der Beiden nicht dafür. Beim Passieren des Ausganges wurden sie durch Security-Mitarbeiter angesprochen und ins Büro gebeten. Dort angekommen zog einer der Modeliebhaber ein Pfefferspray. Allerdings schaffte er es nicht, dieses zu benutzen. Wohl sorgte sein stark alkoholisierter Zustand dafür. So griffen sich die Festgesetzten einen Stuhl, um auf die Mitarbeiter einzuschlagen, was auch misslang. Offenbar wollten sie die erstandenen Outfits keines Falls zurückgeben. Die Polizei wurde hinzugerufen. Diese stellten bei den beiden 30-Jährigen zwei bzw. 2,4 Promille Alkohol fest. Nun müssen sich beide wegen räuberischem Diebstahl verantworten.
Zwei verletzte Autofahrerinnen
Eine Autofahrerin (75) war gestern Nachmittag auf der Arthur-Nagel-Straße stadteinwärts unterwegs. Sie wollte die Bismarckstraße überqueren und beachtete dabei einen stadtauswärts fahrenden Pkw (Fahrerin: 43) nicht. Beide Fahrzeuge stießen zusammen, in deren Folge die Autos gegen einen verkehrsbedingt haltenden Pkw (Fahrerin: 65) schleuderten. Beim Unfall verletzten sich die 75- und 43-Jährige und mussten ambulant behandelt werden. An den drei Pkw entstand Schaden in Höhe von ca. 12.000 Euro. Die 75-jährige Frau hat sich wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten.
Mädchen schwer verletzt
Während ein 68-Jähriger gestern Nachmittag mit seinem Renault Modus die Georg-Schumann-Straße in stadtauswärtige Richtung fuhr und soeben die Fußgängerampel an der Lindenthaler Straße passieren wollte, traten plötzlich zwei Kinder auf die Fahrbahn. Trotz dessen, dass das Ampelmännchen in roter Farbe leuchtete, blieben sie nicht stehen. Völlig überrascht bremste der Modus-Fahrer heftig, erfasste aber dennoch die 9-Jährige und verletzte sie schwer. Das Mädchen, das vor Ort nicht ansprechbar war, wurde sofort am Unfallort erstmedizinisch versorgt und anschließend in ein nahe gelegenes Krankenhaus transportiert. Am Modus entstand ein Sachschaden von geschätzt 4.000 Euro.
Automatensprenger in Untersuchungshaft
Bereits vor zwei Wochen klickten die Handschellen bei zwei Leipzigern. Die beiden jungen Männer (25 und 33) waren am Morgen des 28. April 2016 unweit eines zuvor gesprengten Zigarettenautomaten in der Philipp-Rosenthal-Straße von Streifenpolizisten kontrolliert worden. Weitere, in den Rucksäcken der beiden aufgefundene Gegenstände erhärteten den Tatverdacht, woraufhin beide vorläufig festgenommen wurden. Kriminaltechniker sicherten am völlig zerstörten Automaten Reste eines selbst hergestellten Sprengkörpers. Anhand der Spuren konnten den Männern acht weitere Ermittlungsverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion an Zigarettenautomaten im Leipziger Stadtzentrum mit einer Schadenshöhe von knapp 25.000 Euro zugeordnet werden. Der Ermittlungsrichter folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete noch am selben Tag für beide die Untersuchungshaft an. Den beiden Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung für jeden dieser Fälle die Verhängung einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens 1 und bis zu 10 Jahren.
Seit Jahresbeginn wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Leipzig 80 aufgesprengte Zigarettenautomaten angezeigt, wobei der Schwerpunkt mit 64 Straftaten klar im Stadtgebiet Leipzigs zu suchen ist. Nach erfolgter Sprengung, welche mittels pyrotechnischen Erzeugnissen (Böller ohne Konformitätszeichen, in Deutschland nicht zugelassen), Gas oder selbstgebauten Sprengkörpern verursacht wird, haben es die Täter auf Bargeld und Zigaretten abgesehen. Der bislang entstandene Gesamtschaden kann auf ca. 200.000 Euro geschätzt werden. Durch die Detonation werden die Automaten völlig zerstört, herumfliegende Teile beschädigen oft Autos und Gebäude. Dabei setzen sich die Täter einer enormen Eigengefahr aus. Nicht ohne Grund sind die Böller in Deutschland nicht zugelassen. So besteht die Gefahr der Zündung ohne Zutun, was lebensbedrohliche Verletzungen nach sich ziehen kann. Das Strafgesetzbuch stuft derartige Taten daher nicht ohne Grund als Verbrechen ein und droht im Falle ihrer Begehung hohe Haftstrafen an.
Innerhalb der Polizeidirektion Leipzig wurde im Februar 2016 eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die sich dem Phänomen angenommen hat. Die Inhaftierung der beiden jungen Männer ist ein erster Erfolg, der nicht zuletzt durch einen aufmerksamen Anwohner, der sofort nach dem Knall zum Hörer griff, eingeleitet wurde. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang jeden Bürger, der eine derartige Straftat bemerkt, unverzüglich die Polizei zu informieren und damit dieser die Möglichkeit zu geben, die Täter auf frischer Tat festzustellen.
Drei Räuber gefasst – dem Fahndungsdruck erlegen
Wenn ein Mann, der durch Polizei und Staatsanwaltschaft bereits mit Haftbefehl gesucht wird, sich selbstständig stellt, dann ist das ein untrügerisches Zeichen für: „Dem Fahndungsdruck erlegen sein“! Doch weshalb hatte die Polizei den Druck derart erhöht, dass den Mann das Gewissen plagte und eine innere Stimme ihn zur Aufgabe drang?
Werfen wir einen Blick zurück auf Mittwoch, den 17. Februar , diesen Jahres. Zu zweit betraten die unmittelbar zu Tätern werdenden Männer eine Tankstelle in Schkeuditz-Dölzig. Mit einer Schusswaffe bedrohten sie den Mitarbeiter (55) des Shops, der an der Theke stand und forderten Bargeld. Zuerst weigerte sich der 55-Jährige, doch lenkte er ein und öffnete die Kasse, nachdem auf ihn eingeschlagen wurde. Während einer der Täter nach dem Bargeld griff, räumte der zweite die Zigarettenauslage leer. Der 55-Jährige suchte sein Heil in der Flucht, verbarrikadierte sich in einem Hinterraum und rief dort um Hilfe. Hierauf packten die Täter ihre Beute (dreistelliger Bargeldbetrag und Tabakwaren im Wert von mehreren tausend Euro) und flohen – was die Polizei später herausfinden sollte: Vor der Tankstelle wartete bereits ein Fluchtfahrzeug mit einem dritten Mann als Fahrer.
Relativ kurz nach dem Überfall hatte die Polizei einen Mann im Visier, den sie für den Täter hielt. Die weiteren Ermittlungen entlasteten den Mann jedoch, sodass sich der Verdacht nicht erhärtete. Es dauerte jedoch nicht lang, bis die Polizei einen weiteren Hinweis erhielt. Eine Durchsuchung bei dem zuerst verdächtigen Mann in Weißenfels brachte die Ermittler auf die Spur der zwei Räuber aus Schkeuditz! Die Männer waren 30 und 40 Jahre alt und wohnten beide in Leipzig. Über das Amtsgericht Leipzig wurden sodann weitere Maßnahmen eingeleitet, die letzten Endes zur Ergreifung der beiden Täter am 4. Mai 2016 führten. Bei einer Durchsuchung konnten zudem Beweismittel aus dem Raub sichergestellt werden. Noch am selben Tag wurden die Männer dem Haftrichter vorgeführt, der gegen beide Haftbefehl erließ, sodass sie noch am selben Abend in einem Bett der Justizvollzugsanstalt schlafen sollten.
Mittlerweile kannten die Ermittler auch den Namen des Fluchtfahrers und hatten ebenfalls gegen ihn den Erlass eines Haftbefehls erwirkt. Dem 41-jährigen Leipziger war natürlich nicht verborgen geblieben, was sich da im Umfeld seiner Bekannten abgespielt hatte. Er sollte sich noch acht Tage mit seinem Gewissen plagen, bis er dem Druck nicht mehr standhalten konnte und sich selbst der Polizei stellte. Mittlerweile sieht er seine Mittäter auch wieder: Denn auch er wurde in die JVA eingeliefert.
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