Gleich zweimal schlugen unbekannte Täter im April letzten Jahres mit Farbe und Pinsel an der geplanten Asylbewerberunterkunft in Oberlungwitz zu und schmierten neben Hakenkreuzen auch fremdenfeindliche Parolen an den leer stehenden Wohnblock. Zudem wurden mehrere Steine gegen das Objekt geworfen und Fensterscheiben beschädigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 2000 Euro.
Die Ermittlungen zu den Straftaten gemäß § 86a StGB – Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und § 303 StGB – Sachbeschädigung hatte das Operative Abwehrzentrum übernommen.
Nun konnten die beiden Täter identifiziert werden. Es handelt sich um eine 24-jährige Frau aus Oberlungwitz und einen 36-jährigen Mann. Der Mann ist wegen diverser Delikte der Allgemeinkriminalität polizeibekannt und wird in einer anderen Strafsache der Staatsanwaltschaft Zwickau per Haftbefehl gesucht.
Die Frau, die bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, erwartet nun ein Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Zwickau.
Straftaten gemäß § 86a StGB sind mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bewährt.
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