Juliane Nagel klagt vor Verfassungsgericht wegen verweigerter Auskünfte von Ulbig zur Eskorte für Wilders zu Pegida
Immer wieder verletzt die Sächsische Staatsregierung Oppositionsabgeordnete in ihren verfassungsmäßigen Rechten und behindert diese in der Ausübung ihrer parlamentarischen Kontrollfunktion. Dagegen setzt sich nun die Abgeordnete Juliane Nagel (37, Die Linke) zur Wehr. Der Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach hat in ihrem Auftrag beim Verfassungsgerichtshof (VGH) in Leipzig einen Organstreitantrag gegen die Sächsische Staatsregierung eingereicht. Die Abgeordnete will durch den VGH feststellen lassen, dass sie von der Regierung durch die unvollständige Beantwortung einer Kleinen Anfrage in ihren verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der sächsischen Verfassung verletzt worden ist.
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