Das Kabinett hat heute eine neue Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes (Sächsische Waffengesetzdurchführungsverordnung – Sächs-WaffGDVO) beschlossen. Demnach ist es im Freistaat künftig möglich, sogenannte Waffenverbotszonen an Kriminalitätsschwerpunkten einzurichten. Dabei geht es insbesondere um Bereiche, in denen gehäuft Straftaten unter Einsatz von Waffen begangen werden, wie Raub, Körperverletzungen, Bedrohungen und Sexualdelikte.
Die zuständigen Sicherheitsbehörden und die betroffenen Kommunen stimmen sich darüber ab, ob und wo Waffenverbotszonen eingerichtet werden, welchen Umfang die Verbote haben und ob es zeitliche Einschränkungen gibt. Es wird Aufgabe der Polizei sein, in solchen Zonen nach Polizeirecht zu kontrollieren, gegebenenfalls auch nach Waffen zu durchsuchen. Außerdem drohen empfindliche Geldbußen. Je nach Schwere und Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. Für private Sicherheitsdienste, Handwerker, Gastronomen und Anwohner gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen.
„Auch wenn für Sachsen noch keine konkreten Waffenverbotszonen geplant sind, war es uns wichtig, die rechtlichen Möglichkeiten dafür zu schaffen“, sagte Innenminister Markus Ulbig heute in Dresden. „Die örtlichen Polizeidirektionen werden nun mit den Kommunen in Kontakt treten, um sich gemeinsam über den Bedarf einer Waffenverbotszone abzustimmen. Wir wollen auf kein Mittel zur Deeskalation verzichten, wenn sich irgendwo in Sachsen kritische Räume verfestigen. Gerade an diesen können auch Schreckschusspistolen und Reizgas gefährlich sein und Auseinandersetzungen noch zusätzlich verschärfen. Wir stellen aber niemanden unter Generalverdacht, sondern wollen bei Bedarf an bestimmten Kriminalitätsschwerpunkten handlungsfähig sein“, so der Minister weiter.
Die heute beschlossene Waffengesetzverordnung beinhaltet aber noch weitere Neuerungen. So gibt es künftig in der Landesdirektion Sachsen in Leipzig eine einheitliche Kontaktstelle für den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von EURO-Bargeld, durch sogenannte Cash-in-transit-Unternehmen (CIT) aus anderen Mitgliedstaaten des Euroraums. Die ausländischen Transportfirmen können damit in Zukunft in Sachsen zentral die Waffenscheine für ihr Sicherheitspersonal beantragen. Bisher war immer die Waffenbehörde zuständig, wo der Grenzübertritt erfolgte. Cash-in-transit-Unternehmen sind Unternehmen, die speziell für den EURO-Bargeldtransport zwischen den Mitgliedstaaten lizensiert sind.
Außerdem wurde mit der neuen Verordnung eine besondere Regelung für Bedienstete im öffentlichen Dienst geschaffen, die künftig mit Schusswaffen umgehen sollen, aber noch nicht den erforderlichen Sachkundenachweis haben. Das betrifft beispielsweise Mitarbeiter der unteren Waffenbehörden, die im Rahmen von Beschlagnahmeverfahren direkten Kontakt mit Schusswaffen haben oder Bedienstete der Justizwachtmeistereien, die nicht im Justizsicherheitsdienst tätig sind.
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