Für tausende verunsicherte Kunden hat die Verbraucherzentrale Sachsen im Dialog mit dem Vorstand der Sparkasse Leipzig ein weitgehendes Entgegenkommen des Kreditinstitutes ausgehandelt. Allen Kunden, deren Vertrag „PrämienSparen flexibel“ im Jahr 2017 gekündigt wurde, bietet die Sparkasse Leipzig nun an, die angelegten Gelder bis zum Dezember 2018 zu einem Zinssatz von 1,10 Prozent weiter zu führen. Zudem wird auch für die bereits in 2017 geleisteten Zahlungen der Kunden ein anteiliger Bonus gewährt.
Dieses Angebot nennt sich „Extra-Festzinssparen“ und ist vonseiten der Kunden jeder Zeit mit dreimonatiger Frist kündbar. Da die Sparkasse Leipzig nicht jeden Betroffenen postalisch über die zusätzliche Option informieren wird, ist Eile angebracht. Das Angebot gilt nur bis 31. August 2017 und sollte von jedem Sparkassenkunden individuell geprüft werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
„Wir freuen uns, dass sich die Sparkasse Leipzig deutlich auf ihre Kunden zubewegt“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Uns ist es gelungen, eine zusätzliche Option für alle Kunden zu erringen – egal, ob sie bisher widersprochen haben, ein Streitschlichtungsverfahren angestrebt haben oder sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen über die Möglichkeit einer individuellen Klage gegen die Kündigung informiert haben“, so Eichhorst weiter. Jeder betroffene Kunde kann nun individuell prüfen, ob das Angebot im Vergleich zu anderen Produkten attraktiv ist oder ob er seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen möchte.
Seit Monaten lag der Arbeitsschwerpunkt der Beratungseinrichtungen Torgau, Markkleeberg und Leipzig bei den langfristigen Sparverträgen „PrämienSparen flexibel“. Seitdem bemüht sich die Verbraucherzentrale Sachsen mit zusätzlichen Beratungszeiten und Informationsveranstaltungen, den unzufriedenen Kunden die Sachlage zu erläutern. Bisher haben sich mehr als 500 Kunden der Sparkasse Leipzig gemeldet und beraten lassen. „Bei der Prüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass die Fälle im Einzelnen durchaus unterschiedlich zu beurteilen waren“, blickt Eichhorst zurück. Die Verträge, Werbeprospekte und Infomaterialien aus den neunziger Jahren haben gezeigt, dass die Befristung und Kündigungsmöglichkeit der Verträge vielfach Auslegungssache ist.
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