Erfolglos blieb der Versuch von IKEA vor dem OVG Magdeburg das Verbot der Sonntagsöffnung durch das Verwaltungsgericht Halle zu kippen. Das OVG hat am Freitagnachmittag erneut die Sonntagsöffnung von IKEA in Günthersdorf am kommenden Sonntag, denn 27.11.2016 untersagt. Damit hat die Gewerkschaft ver.di erfolgreich die Sonntagsöffnung verhindert.
„Der Schutz des Sonntags ist uns im Interesse der Beschäftigten im Einzelhandel besonders wichtig. Gerade in der Vorweihnachtszeit muss es auch Zeiten der Ruhe und Entspannung geben, die die Beschäftigten für sich und im Kreise der Familie oder Freunde gemeinsam genießen können“, so ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago.
„Dieses Urteil verstehen wir auch als Aufforderung an alle Kommunen Anträge auf Sonntagsöffnung und Sonntagsarbeit wesentlich kritischer zu überprüfen. Sonntag darf kein zusätzlicher Verkaufstag werden. Dem Streben der Einzelhandelsunternehmen durch Sonntagsöffnungen sich weitere Vorteile zu erschleichen müssen eindeutig Grenzen gesetzt werden. Ich halte Sonntagsöffnungen im Einzelhandel für gänzlich überflüssig“, sagt ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Jörg Lauenroth-Mago.
„Ich gehe davon aus, dass IKEA in Günthersdorf dieses Urteil akzeptiert. Leider wird auf der Internetseite von IKEA immer noch für die Sonntagsöffnung geworben“, kritisiert Lauenroth-Mago.
Hinweis d. Red.: IKEA bestätigte das Urteil ebenfalls in einer kurzen Meldung im Anschluss an die Gerichtsentscheidung.
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