Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat sich seit dem 24. Juli die umweltschonende Entsorgung vereinfacht. Auch der Händler ist nun verpflichtet, kostenlos alte Geräte wie ausgediente Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Kühlschränke, Rasierer oder Handys zurückzunehmen.

Bisher konnten die Geräte nur bei den städtischen Wertstoffhöfen entsorgt werden, nun ist es auch in großen Geschäften möglich. Ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern ist der Händler verpflichtet diese zurückzunehmen. Ein vergleichbares, altes Gerät kann mit jedem Neukauf kostenlos zurückgegeben werden. Bei kleinen Geräten mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimetern kann man diese auch ohne einen Neukauf und in haushaltsüblicher Menge abgeben. Die Vorlage eines Kassenzettels oder Ähnliches vom Kauf des Gerätes ist nicht notwendig. Die Rücknahme-Pflicht gilt prinzipiell auch für den Versandhandel mit einer Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern.

In Leipzig gibt es außerdem flächendeckend die Möglichkeit kleine Elektrogeräte (Kantenlänge bis 30 Zentimeter, ohne Batterien und Kabel) über die Gelbe Tonne plus bzw. in manchen Stadtteilen den Gelben Sack plus zu entsorgen. Weiterhin stehen für Elektrogroßgeräte die städtischen Wertstoffhöfe für die Entsorgung zur Verfügung.

Detaillierte Informationen gibt es auch in der Neuordnung des Elektro- und Elektronikgerätegesetztes – ElektroG2 vom 20. Oktober 2015 sowie unter Tel. (0341) 123-6711, auf www.leipzig.de/uiz sowie persönlich im UiZ. Geöffnet ist Dienstag und Donnerstag jeweils von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.

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