Die Landesdirektion Sachsen hat den zehn Landkreisen und drei Kreisfreien Städten im Freistaat insgesamt 3,0 Millionen Euro für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen bewilligt. Diese Mittel werden den genannten Kommunen zusätzlich zur regulären Kostenerstattung in Höhe von 7.600 Euro je Person und Jahr im Rahmen einer Bedarfszuweisung zur Verfügung gestellt.

Im Einzelnen erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte folgende Beträge:

Landkreis / Kreisfreie Stadt Betrag in Euro
Stadt Chemnitz 177.756,00
Landeshauptstadt Dresden 423.302,00
Stadt Leipzig 392.908,00
Erzgebirgskreis 201.064,00
Landkreis Mittelsachsen 220.616,00
Vogtlandkreis 175.622,00
Landkreis Zwickau 242.046,00
Landkreis Bautzen 243.924,00
Landkreis Görlitz 179.208,00
Landkreis Meißen 182.708,00
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 177.329,00
Landkreis Leipzig 206.102,00
Landkreis Nordsachsen 177.415,00
Gesamt 3.000.000,00

 

Die Bedarfszuweisung geht auf die vom Sächsischen Landtag am 29. April 2015 beschlossene Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes zurück. Ziel ist es, die Landkreise und Kreisfreien Städten bei den Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen finanziell zu entlasten.

 

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