Auf Antrag der RANAboot GmbH wurde dieser nach einer Anhörung eine Befreiung von den Verboten der Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig über besondere Schutzmaßnahmen für den Eisvogel am Floßgraben erteilt. Die Befreiung gilt widerruflich und nur unter dem Vorbehalt weiterer Auflagen.
Die RANAboot GmbH verfügt über Fahrgastboote des Typs “Leipzig-Boot”, die mit einem Elektroantrieb ausgestattet sind. Aufgrund der Befreiung darf die RANAboot GmH den Floßgraben für eine Hin- und Herfahrt pro Tag mit den Fahrgastbooten “Henriette” oder “Marianne” nutzen.
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