Innenminister Markus Ulbig hat dem Kabinett heute die zentralen Linien der Verwaltungsvorschrift über das Verwaltungsverfahren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vorgestellt. Ziel ist, Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen.

Innenminister Markus Ulbig: “Einbürgerung ist der Schlussstein der Integration. Wir kommen denjenigen entgegen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen.”

Die Neufassung der Verwaltungsvorschrift wird die Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren beschleunigen. Ansatzpunkte dazu sind sternförmige Beteiligung der verschiedenen Ämter und Behörden, einfache Vorgaben für die Bearbeiter, verständliche Regeln für die Antragsteller und neue Musterschreiben und Formulare. Die bestehende Verwaltungsvorschrift wurde zuletzt im Jahr 2003 überarbeitet. Die neue Vorschrift ist vollständig neu gefasst und soll die Verwaltungspraxis weiter vereinheitlichen. Ziel ist eine Bearbeitung in zwei bis drei Monaten, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind

o Gültiger Aufenthaltstitel
o Aufenthaltsdauer von in der Regel 8 Jahren
o Lebensunterhalt selbst bestreiten können
o In der Regel Verzicht auf alte Staatsangehörigkeit
o Deutschkenntnisse
o Einbürgerungstest
o Bekenntnis zur Verfassung
o Straffreiheit

Daten und Hintergrund

Im Jahr 2014 wurden im Freistaat Sachsen 1.093 Menschen eingebürgert. Das Gros von ihnen ist zwischen 15 und 45 Jahren alt.

Die meisten Menschen wurden in den Kreisfreien Städten Leipzig (325), Dresden (207) und Chemnitz (154) eingebürgert. In den zehn Landkreisen waren es im vergangenen Jahr durchschnittlich 40 Personen.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten (148) waren vietnamesische Staatsangehörige. An zweiter Stelle steht die ukrainische Staatsangehörigkeit, die 139 Menschen aufgaben. 74 Polen entschieden sich 2014 Deutsche zu werden.

Weitere Informationen unter
http://www.landtag.sachsen.de/de/integration_migration/index.aspx

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