Die Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist auf den Weg durch die Gremien gebracht worden. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird sie auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen im September dem Stadtrat vorlegen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen trägt die Verwaltung vor allem dem Auftrag des Stadtrates zur Neuregelung des Gebührentatbestandes für marktähnliche Veranstaltungen außerhalb der Innenstadt sowie entsprechenden Hinweisen des Verwaltungsgerichts (VG) Leipzig Rechnung. Auf Hinweis des Gerichtes wurde eine Straßenliste beigefügt, die die jeweilige Zonenzuordnung ausweist. Die Höhe der Gebühren wurde nicht geändert.
Es ergeben sich allerdings im Vergleich zur derzeit gültigen Satzung Gebührenreduzierungen für Veranstaltungen außerhalb der Innenstadt wie etwa die Marktschreiertage, die Bierbörse oder den Keramikmarkt. In die Satzung neu aufgenommen wurden u. a. auch die Gebührenbefreiungen für Elektroladesäulen, Mobilitätsstationen und für Bänke, die vor Geschäften und Gewerbebetrieben während der Öffnungszeiten stehen und die ausschließlich für das kurzzeitige Verweilen von Kunden gedacht sind.
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