Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gewählt. An der Wahl haben insgesamt 109 Abgeordnete teilgenommen. Als Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen wurden Ulrich Hagenloch (88 %) und Klaus Schurig (89 %) gewählt.
Ulrich Hagenloch wurde 1952 in Neckarhausen (Baden-Württemberg) geboren. Er ist Präsident des Sächsischen Oberlandesgerichtes Dresden und war bereits Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Klaus Schurig, geboren 1960 in Ruhla (Wartburgkreis), ist Oberlandeskirchenrat, Dezernent für juristische Grundsatzfragen im Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens. Schurig war bisher stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Als stellvertretende Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen wurden heute im Landtag Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf (94%), Klaus Kühlborn (88 %), Stephan Thuge (87 %) und Stefan Strewe (88 %) gewählt.
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf wurde 1971 in Hamburg geboren. Sie ist Hochschullehrerin und Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbes. Sozialrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Verwaltungswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover.
Klaus Kühlborn, geboren 1961 in Kassel, ist derzeit Vorsitzender Richter am Landgericht Leipzig.
Stephan Thuge wurde 1964 in Zwickau geboren. Als Ordinariatsrat im Bistum Dresden-Meißen ist er zuständig für das Kirchenrecht. Thuge war bereits stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen.
Stefan Strewe, geboren 1968 in Berlin, ist Rechtsanwalt in Dresden und Fachanwalt für Informationstechnologie.
Die CDU-Landtagsfraktion gratuliert allen neu gewählten Verfassungsrichtern und wünscht für die anstehenden Aufgaben viel Erfolg und Gottes Segen.
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