Das Landgericht Leipzig hat die Zittauer Firma Kabel Lausitz zur Rückzahlung von Entgelten verurteilt, die zu Unrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingezogen wurden. Es geht um Serviceverträge, welche die sächsische Firma per Voreinstellung über das Internet unterschieben wollte. Das Urteil ist seit dem 26. Mai 2015 rechtskräftig (Aktenzeichen: 08 O 530/15).
“Wir freuen uns, dass das Gericht den unlauteren Verhaltensweisen des Unternehmens eine klare Absage erteilt hat”, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. “Damit ist Kabel Lausitz mit seinem Inhaber Marcel Sommer auch im dritten Gerichtsverfahren unterlegen und muss nun seine Geschäftsmethoden nachhaltig ändern.”
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Anbieter bereits zur Rückzahlung und Auskunftserteilung aufgefordert. Die Frist dafür läuft am 5. Juni 2015 ab. Sollte er dem nicht nachkommen, droht die Verhängung von hohen Ordnungsgeldern.
“Wir bitten betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher um Mitteilung, falls bei Ihnen keine Zahlungen eingehen sollten. Dann werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen”, sagt Hummel. “Das Urteil betrifft alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die über die Internetseite des Unternehmens nach dem 13. Juni 2014 einen Vertrag abgeschlossen haben, bei dem Servicepakte voreingestellt waren.” Dies war nach dem Urteil des Landgerichts Leipzig rechtswidrig und die vereinnahmten Entgelte aus diesen Serviceverträgen sind zurückzuzahlen.
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