Der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, ist heute turnusgemäß zu seiner sechsten Sitzung im Staatsministerium des Innern zusammengekommen. Gegenstand der Beratungen, die soeben abgeschlossen wurden, waren weitere Maßnahmen aus den unterschiedlichen Ressortbereichen.
Prognose des BAMF zu Asylbewerberzahlen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Prognose für die Zahl der Asylbewerber erhöht. Danach geht das BAMF von rund 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern für das Jahr 2015 aus. Für Sachsen bedeutet dies eine Zahl von rund 20.000 Erstantragstellern und rund 3.000 Folgeantragstellern für dieses Jahr. Bereits bei der letzten Sitzung des Lenkungsausschusses im April wurde ein auf die tatsächliche Entwicklung abstellendes Verteilsystem mit den kommunalen Unterbringungsbehörden vereinbart, das die neue Prognose des BAMF bereits weitgehend abbildete.
Unterstützungsfonds “Sport ist grenzenlos”
Die enviaM-Gruppe hat den Unterstützungsfonds “Sport ist grenzenlos” gegründet. Sportvereine können daraus ab sofort bis zu 500 Euro für Projekte zur Integration von Flüchtlingen erhalten.
Zusätzliche Stellen für das BAMF
Der Freistaat Sachsen begrüßt die 2.000 zusätzlich geplanten Stellen beim BAMF. Damit können Asylverfahren künftig schneller entschieden werden.
Ordnungsgemäße Aktenanlage
Sachsens kommunale Unterbringungsbehörden unterstützen das BAMF bereits. Darauf hatten sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. sowie der Sächsische Landkreistag e. V. mit dem BAMF im März 2015 verständigt. Bei der Unterstützung geht es um die Aktenanlage von Asylsuchenden, die in den Monaten mit außergewöhnlichen Zugangszahlen vor der Einleitung des offiziellen Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt wurden. Die Teilnehmer haben einvernehmlich festgestellt, dass alle beteiligten Behörden sich in einem Zustand der geordneten Abarbeitung befinden.
Finanzierung der Unterbringung von Asylbewerbern
Der Freistaat und die Kommunen haben sich darauf verständigt, die Angemessenheit der Kostenpauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz erneut zu evaluieren. Damit soll eine Grundlage für die nächste Haushaltsaufstellung geschaffen werden. Die Evaluierung werden Innenministerium, Finanzministerium und Kommunen gemeinsam begleiten.
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