Im Freistaat Sachsen werden besonders in der hausärztlichen Versorgung junge und ambitionierte Ärztinnen und Ärzte gebraucht. Deshalb fördert das Sächsische Sozialministerium Studienanfänger, die bereit sind, sich nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für Allgemeinmedizin, in Sachsen außerhalb des Großstadtbereiches niederzulassen.

Die Ausbildungsbeihilfe richtet sich an Medizinstudierende, die im Jahr 2013 bzw. 2014 an einer deutschen Universität – vorrangig im Freistaat Sachsen – das Medizinstudium begonnen haben. Die Förderung in Höhe von 1.000,- Euro monatlich kann grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit, also maximal sechs Jahre und drei Monate, längstens bis zum Zeitpunkt der Exmatrikulation gezahlt werden.

Im Gegensatz zu BAföG muss diese bei Erfüllung des Förderungsvertrages nicht zurückgezahlt werden. Attraktiv ist zudem der enge Praxisbezug zur niedergelassenen Tätigkeit: Erfahrene Hausärzte bilden die Stipendiaten 24 Tage pro Förderjahr in ihren Patenpraxen aus.

Bewerben Sie sich jetzt! Wir freuen uns bis 30. September 2015 auf Ihre aussagekräftige Bewerbung. Bitte richten Sie diese an:

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Programm “Ausbildungsbeihilfe”
Schützenhöhe 12
01099 Dresden
Tel. 0351 8290 657
ausbildungsbeihilfe@kvsachsen.de

Weitere Informationen:
http://www.gesunde.sachsen.de/ausbildungsbeihilfe-medizin.html

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