Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45.6 "Stadtzentrum" wird zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse des Stadtrates weitergeleitet und anschließend dem Stadtrat zum Billigungs- und Auslegungsbeschluss vorgelegt. Darauf verständigte sich die Verwaltungsspitze auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau.
Mit dem Bebauungsplan soll die besondere Nutzungsmischung der Innenstadt von Leipzig gesichert und weiterentwickelt werden. Neben vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Büros, Hotels, kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen zählt hierzu auch das Wohnen. Der Bebauungsplan formuliert außerdem Vorgaben für die Gestaltung von Gebäuden. Zur Weiterentwicklung des für die Leipziger Innenstadt typischen Passagensystems sind für neu zu errichtende Gebäude in Fortsetzung vorhandener Fußgängerrouten Passagen festgesetzt. Die Errichtung von Kfz-Stellplätzen soll auf das bauordnungsrechtlich geforderte Mindestmaß begrenzt werden.
Der insgesamt ca. 68 Hektar große Geltungsbereich des Planes umfasst Leipzigs Innenstadt innerhalb des Promenadenrings. Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 45.3 “Unbebautes Areal am Thomaskirchhof” und 45.4 “Museumsquartier” sind darin teilweise einbezogen, während der Bebauungsplan 45.5 “Höfe am Brühl” sowie der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 45.7 “Burgplatz” ausgeklammert bleiben. Ergänzend gilt für die historische Altstadt seit 2001 die Erhaltungssatzung für die Innenstadt, mit der weiter gehende gestalterische Anforderungen an Gebäude gestellt und gesichert werden können.
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