Vor dem Hintergrund der Einführung eines einheitlichen flächendeckenden Mindestlohns zum 01.01.2015 ist es zu zahlreichen Antragstellungen auf Tariferhöhung im Taxigewerbe gekommen. So auch im Raum Leipzig-Halle, die Genehmigungsbehörden der Städte Leipzig und Halle sowie die Landkreise Leipzig und Saalekreis haben bereits über die Anträge zur Tarifanpassung entschieden. Im Landkreis Nordsachsen soll durch den Kreistag am 22. April 2015 zu dem eingereichten Antrag auf Tariferhöhung eine Entscheidung fallen.
Die Einnahmen, die durch die traditionellen Taxifahrleistungen erzielt werden, können die Existenz der Unternehmer allein nicht mehr sichern. Die Nachfrage nach Taxileistungen verzeichnet bereits seit Jahren einen Rückgang. Hinzu kommt die Verbesserung des Angebotes des ÖPNV, wie der Ausbau des Mitteldeutschen S-Bahnnetzes. Um weiterhin leistungsfähig agieren zu können, werden von den Taxibetrieben zunehmend auch andere, nicht an den Taxitarif gebundene Leistungen, wie Fahrten der Schülerbeförderung oder auch Fahrten im Auftrag der Krankenkassen erfüllt.
Wer solche Leistungen zu erfüllen hat, gibt diese in Form von öffentlichen Ausschreibungen bekannt und gestaltet dann vertraglich mit dem Auftragnehmer einen Preis für die gefahrene Leistung. Hier tritt der Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer e. V. in Erscheinung, der für die Taxiunternehmen mit einigen Krankenkassen (u. a. AOK PLUS, Knappschaft, IKK classic) entsprechende Verträge für die Durchführung von Krankenfahrten aushandelt.
Die Übernahme von Fahrtkosten (abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung) für Fahrten zu einer stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung gehört zum Leistungskatalog zahlreicher Krankenkassen. Für Versicherte, die diese Leistung in Anspruch nehmen, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen der gesetzlichen Zuzahlung wie bei Arzneimitteln. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 v. H., mindestens 5,00 EUR, höchstens 10,00 EUR je Fahrt, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten der Fahrt. Nähere Informationen bzw. Auskünfte bezüglich der Zuzahlungen erteilt die jeweilige Krankenkasse.
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