Innenminister Markus Ulbig ist heute bei der Unterzeichnung des deutsch-tschechischen Vertrags über die polizeiliche Zusammenarbeit von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière mit seinem Amtskollegen Milan Chovanec. Das Abkommen regelt die Befugnisse der Polizeien beider Staaten im jeweils anderen Land.
Innenminister Markus Ulbig: “Der Vertrag mit Tschechien ist nach dem Abkommen mit Polen ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit auf beiden Seiten der Grenze. Bewährte und gewachsene Zusammenarbeit steht jetzt auf rechtlich sicheren Füßen.”
Die neue Vereinbarung enthält im Detail die Handlungsspielräume der Polizeibeamten beider Staaten bei der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr. Das schließt unter bestimmten Umständen gegenseitig eingeräumte Hoheitsbefugnisse wie beispielsweise die Nacheile, Identitätsfeststellungen oder vorläufige Festnahmen ein.
Darüber hinaus werden der Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums, die Einrichtung gemeinsamer Streifen sowie Fahndungsgruppen, der grenzüberschreitende Einsatz von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen oder der Zeugenschutz geregelt.
Das fast 40 Artikel umfassende Abkommen befasst sich zudem mit Festlegungen zu landesübergreifenden Gefahrgut-, Großraum- und Schwerlasttransporten.
Mit Inkrafttreten des neuen Vertrages verliert das bisherige Abkommen aus dem Jahr 2000 seine Gültigkeit.
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