In diesem und nächstem Jahr will der Freistaat für den Hochwasserschutz, die Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, den Umweltschutz sowie die weitere Entwicklung des ländlichen Raumes in Sachsen mehr als ein Milliarde Euro ausgeben. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in ihrem Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/2016 geeinigt. Konkret sind dafür 2015 rund 590 Millionen Euro und 2016 über 515 Millionen Euro geplant.
Ab 2016 wird die finanzielle Unterstützung des Landesverbandes der Landschaftspflegeverbände im Sächsischen Naturschutz verankert. Im kommenden Jahr beträgt der Zuschuss 630.000 Euro. Gegenüber dem Regierungsentwurf wollen die Koalitionsfraktionen zusätzlich die Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereine mit jährlich 50.000 Euro unterstützen.
Der Haushaltsentwurf von CDU und SPD ist insbesondere für die Kommunen in der Region Leipzig eine gute Nachricht. Die Koalition hat die Landesmittel für die Kofinanzierung von Investitionen im Bereich des Naturschutzes und der Forstwirtschaft um 200.000 Euro für den ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig aufgestockt. Damit soll die Benachteiligung der Region durch die Herabsetzung der Förderwürdigkeit durch die EU von 75 auf 53 Prozent ausgeglichen werden.
Weiterhin höchste Priorität beim Doppelhaushalt hat die Finanzierung von Maßnahmen zum Hochwasserschutz. Insgesamt stehen dafür 205 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem sind für den Bereich Wasser und Abwasser, insbesondere für die Förderung von Klein- und Gruppenkläranlagen, rund 64 Millionen Euro vorgesehen.
Die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums durch die Kofinanzierung von EU-Mitteln und der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” belaufen sich im Doppelhaushalt auf 280 Millionen Euro.
Auch der Bereich Umwelt, Natur- und Klimaschutz wird finanziell deutlich verbessert. So stehen in der neuen Förderperiode insgesamt 52 Millionen Euro Landesmittel für diese Aufgaben zur Verfügung.
Dazu erklärt Andreas Heinz, Vorsitzender des Arbeitskreises für den ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft in der CDU-Fraktion: “Im Umwelt- und Agrarhaushalt erreicht Sachsen die enorme Investitionsquote von knapp 50 Prozent. Dass kann sich nicht nur im bundesdeutschen Vergleich sehen lassen. Damit leistet dieser Bereich einen erheblichen Beitrag zur Sicherung der Investitionsquote von rund 17 Prozent im neuen sächsischen Gesamt-Doppelhaushalt. Uns war wichtig, dass der Freistaat weiterhin alle Drittmittel abnehmen und somit sämtliche Umwelt- und Agrarprogramme von Bund und EU kofinanzieren kann. Nur so garantieren wir unseren land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie vielen Beschäftigten im ländlichen Raum eine sichere Zukunft.
Der Einsatz von Landeskofinanzierungsmitteln ist auch bei der Umsetzung von investiven Maßnahmen der Kommunen im Naturschutz notwendig, um den Fördersatz im Freistaat Sachsen auf 90 Prozent anzuheben. Damit wird es uns weiterhin gelingen, die europäischen Anforderungen für Natura 2000 und für die FFH-Gebiete zu erfüllen, um beispielsweise für besonders bedrohte Tierarten neue Lebensräume zu sichern.”
Volkmar Winkler, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für Land- und Forstwirtschaft, ergänzt: “1,1 Milliarden Euro für den ländlichen Raum, den Umweltschutz sowie die Land- und Forstwirtschaft in den nächsten zwei Jahren sind eine solide finanzielle Basis, um Bewährtes fortzuführen, aber auch um einzelne Bereiche stärker zu fördern. Ich freue mich besonders, dass wir die Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzvereine jetzt zusätzlich unterstützen können. Damit wird zugleich die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Naturschützer gewürdigt, die eine unverzichtbare Arbeit leisten. Zudem ist es uns gelungen, dass die Region Leipzig bei der Förderungen von Investitionen in den Naturschutz nicht benachteiligt wird.
Neben dem Haushalt wird der Landtag Ende dieses Monats auch über das Haushaltsbegleitgesetz abstimmen. Dabei sollen unter anderem das Wassergesetz sowie das Waldgesetz geändert werden.
Geplant ist dabei eine wichtige neue Regelung zur Wasserentnahmeabgabe für Kraftwerksbesitzer, die in Sachsen mit mehr als 300 Wasserkraftanlagen klimafreundlichen Strom erzeugen und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten: Wir wollen den Vollzug der Abgabe bis zum 30. Juni 2016 aussetzen. Bis dahin soll geprüft werden, ob die Abgabe die Betreiber in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Eine Verzinsung der ausstehenden Abgabe soll es nicht geben. Deshalb ist es notwendig, dass die Anlagenbetreiber bis zum 30. September 2015 Anträge auf Stundung oder Erlass der Abgabe stellen.
Zudem soll künftig die Reitwegeabgabe wegfallen. Es bleibt aber dabei: Auch künftig darf in Sachsens Wäldern nur auf gesondert ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen geritten werden.”
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