Das Landgericht Leipzig hat Kabel Lausitz mit einer zweiten Entscheidung (Aktenzeichen 08 O 3208/14) auch das Unterschieben von Verträgen im Internet untersagt. Für den Abschluss an der Haustür war dies bereits im Februar erfolgt. Der Zittauer Anbieter darf für die nach dem 13. Juni 2014 per Voreinstellung im Internet abgeschlossenen Verträge über "Servicepakete" keine Forderungen mehr geltend machen oder einziehen.
“Verbraucherinnen und Verbraucher, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, sollten prüfen, ob sie zur monatlichen Zahlung der Servicepakete verpflichtet sind”, rät Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Auch im Internet musste nach Auffassung des Gerichts nicht damit gerechnet werden, dass bei der Bestellung eines Fernseh- oder Radioanschlusses zusätzlich ein Vertrag über ein “Servicepaket” mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen wird. Kabel Lausitz muss die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig unmittelbar vor Vertragsschluss deutlich über anfallenden Kosten, die Vertragsdauer und Kündigungsfristen informieren. Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Das Unternehmen hat die Entscheidung durch eine Abschlusserklärung anerkannt. Auch das Urteil im ersten Gerichtsverfahren (Aktenzeichen 05 O 2115/14) ist inzwischen rechtskräftig. “Wir begrüßen, dass der Anbieter sich nun stärker an Verbraucherschutzvorschriften hält als bisher. Auch wurde das Internetangebot erheblich überarbeitet und ist nun deutlich verbraucherfreundlicher”, sagt Michael Hummel. “Es gibt aber immer noch eine Menge Luft nach oben.”
Das dritte und letzte Verfahren läuft vor dem Landgericht Leipzig noch. In diesem geht es unter anderem um die Rückzahlung zu Unrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern vereinnahmter Geldbeträge.
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