Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung der Zweiten Änderung der Bund-Länder-Vereinbarung zur Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds "Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990" zugestimmt und damit die weitere Beteiligung des Freistaates Sachsen an der Aufstockung des Fonds beschlossen. Der Bund und die ostdeutschen Länder teilen sich die Kosten hälftig.
Nachdem die ursprüngliche Fondseinlage von 40 Millionen Euro bereits im Jahr 2014 aufgrund der großen Bedarfe an Hilfeleistungen aufgebraucht war, wurde der Fonds zunächst um 25 Millionen Euro aufgestockt. Die aktuelle Aufstockung beläuft sich nun auf 240 Millionen Euro, wovon der sächsische Anteil bei 35,6 Millionen Euro liegt. Diesen Betrag wird der Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren in den Fonds einspeisen. Hinzu kommt ein zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beziffernder Restbetrag, der für den Freistaat Sachsen maximal 8,7 Millionen Euro beträgt.
Staatsministerin Barbara Klepsch begrüßt die Aufstockung des Fonds: “Es ist mir außerordentlich wichtig, dass alle Betroffenen, die Ihren Bedarf ordnungsgemäß bis zum 30.09.2014 angemeldet haben, die benötigten Hilfeleistungen und Unterstützungen aus dem DDR-Heimfonds erhalten. Die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung schafft die Voraussetzung für die Mittelbereitstellung”.
Insgesamt hatten sich 5.780 Betroffene im Freistaat Sachsen gemeldet, die Leistungen aus dem DDR-Heimkinderfonds beziehen möchten. Die Anmeldefrist ist mittlerweile abgelaufen.
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