Der Lenkungsausschuss Asyl unter Vorsitz der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, sowie des Staatssekretärs im Staatsministerium des Innern, Dr. Michael Wilhelm, ist heute zu seiner vierten turnusmäßigen Sitzung im Staatsministerium des Innern zusammen gekommen.
Über die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Themenpaket (Acht-Punkte-Plan der Staatsregierung) der vergangenen Sitzung (25. Februar 2015) wie beispielsweise die Einrichtung einer Stabsstelle Asyl im Innenministerium, die Verabschiedung der Richtlinie Flüchtlingswohnungen sowie der Förderrichtlinie “Soziale Betreuung von Flüchtlingen” wurde berichtet.
Auch heute waren weitere Maßnahmen aus den unterschiedlichen Ressortbereichen Gegenstand der Beratungen:
Bedrohung von Amts- und Mandatsträgern
Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern wurden in den vergangenen Wochen insbesondere auf kommunaler Ebene einzelne sächsische Politiker bedroht. Vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entwicklung und um diesen Straftaten wirksamer begegnen zu können, wurde das Operative Abwehrzentrum (OAZ) bei der Polizeidirektion Leipzig rückwirkend zum 1. Januar 2015 beauftragt, diese politisch motivierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger im Zusammenhang mit der Asylproblematik zentral zu bearbeiten. Diese Festlegung gilt zunächst für ein Jahr.
Unterstützung der Gesundheitsämter
Dem Gesundheitsamt Chemnitz wird im Bedarfsfall ein Arzt der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) zur Verfügung gestellt. Diese personelle Unterstützung des Gesundheitsamtes Chemnitz soll bei personellen Engpässen bei den Erstuntersuchungen der Asylbewerber in der EAE oder aber bei eventuell notwendigen Impfaktionen zur Beendigung von Infektionsausbrüchen (Riegelungsimpfungen) greifen.
Liquiditätshilfen für Kommunen
Der Freistaat Sachsen stellt den kommunalen Aufgabenträgern über Bedarfszuweisungen kurzfristig eine Liquiditätshilfe in Höhe von zehn Millionen Euro zur Verfügung. Damit soll die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindende vorgesehene Anhebung der Pauschale nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz vorfinanziert werden. Die Bewilligung der Bedarfszuweisungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgte mit Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 19. März 2015.
Personelle Unterstützung des BAMF
Damit Asylverfahren künftig schneller eingeleitet und bearbeitet werden können, werden die kommunalen Unterbringungsbehörden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) personell unterstützen. Darauf haben sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag sowie der Sächsische Landkreistag mit dem BAMF verständigt. Dabei geht es um die Aktenanlage von Asylsuchenden, die vor der Einleitung des offiziellen Asylverfahrens auf die Kommunen verteilt wurden.
Planungen zum Ausbau der Erstaufnahmeeinrichtung
Das Staatsministerium des Innern hat Überlegungen zum Ausbau der staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung vorgestellt. Ab 2017 soll die Unterbringung im Rahmen eines Drei-Standorte-Konzeptes erfolgen, wonach an den Standorten in Dresden, Chemnitz und Leipzig jeweils Einrichtungen vorgehalten werden. Ziel muss sein, die aktuell genutzten, teilweise kleinteiligen Behelfslösungen in naher Zukunft durch größere Einheiten abzulösen. Damit soll die Unterbringungssituation stabilisiert, Betriebsabläufe und Verfahren sollen verbessert werden.
Erleichterungen im Vergaberecht
Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kommt den Wünschen der kommunalen Ebene entgegen: Landkreise und Kreisfreie Städte können Beschaffungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern auf Grund der aktuellen Situation vorübergehend im Verhandlungsverfahren bzw. freihändig durchführen. Vor dem Hintergrund der unvorhergesehen stark angestiegenen Asylbewerberzahlen werden die Kommunen damit in die Lage versetzt, die erforderlichen Unterbringungskapazitäten zeitnah bereitzustellen.
Öffnung von ESF-Maßnahmen für Nicht-EU-Ausländer ohne gesetzlichen Aufenthaltstitel
Auf Initiative des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr werden die bestehenden ESF-Förderprogramme grundsätzlich für Asylbewerber und Flüchtlinge zugänglich gemacht. Damit erhalten sie u.a. Zugang zu Instrumenten wie dem Weiterbildungsscheck, der Einstiegsbegleitung und dem kürzlich gestarteten Projekt “Vorrang duale Ausbildung”, sofern die jeweiligen Zugangskriterien für das Programm erfüllt werden.
Duldung aus persönlichen Gründen zum Zwecke der Berufsausbildung
Im Lenkungsausschuss Asyl wurde seitens des Staatsministeriums des Innern ein Weg aufgezeigt, wie Ausländerbehörden die Geltungsdauer einer Duldung an die Dauer der Ausbildung im Einzelfall anpassen können. Damit soll im Einzelfall die Durchführung einer Berufsausbildung ermöglicht werden. Diese Regelung ist eine erste gute Teillösung bis ggf. zu einem späteren Zeitpunkt eine umfassendere Gesetzesänderung zum Bleiberecht auf Bundesebene folgt.
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