Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) wird im Rechtsstreit um Verdienstausfall von Eltern für nicht angebotene Kita-Plätze in Berufung gehen. Die Stadt Leipzig nimmt die Entscheidung des KSA zustimmend zur Kenntnis und erhofft sich ebenfalls eine überzeugendere Klärung strittiger Rechtsfragen; insbesondere ist sie davon überzeugt, keine Amtspflichten schuldhaft verletzt zu haben.
Schadenersatzansprüche gegen eine Kommune sind grundsätzlich als Versicherungsfall zu prüfen, unabhängig vom Gegenstand des Schadenersatzes. Sie sind bei entsprechendem Deckungsschutz auch in der Regel eine Angelegenheit des kommunalen Haftpflichtversicherers KSA, der etwaige juristische Auseinandersetzungen in Eigenverantwortung führt.
Seit dem 1. August 2013 besteht in der Bundesrepublik ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Vor dem Landgericht Leipzig hatten drei Familien auf Schadenersatz geklagt, weil sie trotz frühzeitiger Anmeldung nicht rechtzeitig einen Betreuungsplatz angeboten bekommen hatten und den Betroffenen die Aufnahme ihrer beruflichen Tätigkeit somit erst verspätet möglich war . Das Gericht gab den Familien mit Urteil vom 2. Februar in erster Instanz Recht, u.a. weil nach seiner Auffassung die Stadt nicht rechtzeitig in der Lage gewesen sei, entsprechende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
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