Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Damit soll die Höhe der Leistung an das Niveau von 2009 angepasst werden. So werden beispielsweise die Wohngeldtabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent erhöht und damit an die reale Entwicklung der Mieten und Einkommen angeglichen.

Innenminister Markus Ulbig: “Wir begrüßen den Beschluss der Wohngeldreform. Sie kann die Situation von Mietern auf angespannten Wohnungsmärkten erleichtern. Ob und wie die Wohngeldreform noch mehr Berechtigten in Sachsen helfen kann, müssen wir uns jetzt genau ansehen.”

Der Wohnungsmarkt ist in einzelnen wenigen Orten in Sachsen in Bewegung. Insgesamt gesehen ist er aber entspannt. Die Berücksichtigung der Heizkosten bei der Berechnung des Wohngeldes ist Sachsen besonders wichtig. Denn auch dort, wo es geringe oder keine Mietsteigerungen gegeben hat, sind die Heizkosten in den letzten Jahren enorm gestiegen.

Als Vorsitzender der Bauministerkonferenz hat Innenminister Markus Ulbig frühzeitig darauf hingewiesen und wie sich jetzt zeigt erfolgreich für eine Entlastung der Wohngeldempfänger in diesem Bereich eingesetzt. Einkommensschwache Haushalte sollen auf diese Weise finanziell unterstützt werden. Die Heizkostenkomponente wurde 2011 gestrichen.

Innenminister Markus Ulbig: “Es ist richtig und wichtig, dass der Anstieg der  Heizkosten beim Wohngeld wieder berücksichtigt wird.”

Der Gesetzentwurf durchläuft nun das Bundesratsverfahren. Die Wohngeldreform soll zum 1. Januar 2016 inkraft treten.

Weitere Informationen zum Beschluss des Bundeskabinetts:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-17-wohngelderhoehung.html

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