Am Mittwoch präsentierte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig seinen Jahresbericht. Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2014 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1.372 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Abnahme von 5,9 Prozent gegenüber dem Jahr 2013.
Der Haushaltsgesetzgeber hat darauf reagiert, indem die Zahl der besetzten Richterstellen von 56 im Jahr 2014 auf 55 im Jahr 2015 reduziert worden ist. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass die Arbeitsbelastung nicht ebenfalls gesunken ist; denn die Komplexität der einzelnen Verfahren – insbesondere auch wegen der Einflüsse des europäischen Unionsrechts – nimmt beständig zu.
Besonders groß ist die Belastung durch erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben wie Fernstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen und Energieleitungen. Hier sind 2014 zwar „nur“ 22 Klagen eingegangen – ebenso viele wie im Vorjahr – doch sind diese Sachen überaus arbeitsaufwendig. Nimmt man Verfahren zu Flughäfen hinzu, für die das Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht zuständig ist, dann binden diese Großverfahren etwa 30 Prozent der gesamten Richterarbeitskraft des Gerichts.
Auch 2014 hat sich das Bundesverwaltungsgericht wieder mit Themen befasst, die von großer Bedeutung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft sind. Unter den Infrastrukturund Bauvorhaben ragen die Entscheidungen des 4. Senats zu den Flugrouten beim (noch nicht eröffneten) Flughafen Berlin Brandenburg und des 7. Senats zur Fahrrinnenanpassung der Elbe (sog. Elbvertiefung) heraus.
Aus dem Gesundheits-, Gewerbe- und Verkehrsrecht haben sich der 3. Senat mit der E-Zigarette, der 6. Senat mit dem Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und der 8. Senat mit der Frage befasst, ob ein Poker-Turnier auch dann ein verbotenes Glücksspiel ist, wenn der Spieler keinen Einsatz zahlen muss.
Im Bereich des Bildungs- und Sozialwesens ist der 6. Senat der Frage nachgegangen, ob Ethik ordentliches Schulfach auch in der Grundschule sein muss, und der 5. Senat hat entschieden, dass Kindergeld auf die Ausbildungsförderung anzurechnen ist.
Zum Migrations- und Flüchtlingsrecht hat sich der 10. (heute 1.) Senat mit den für eine Einbürgerung nötigen Kenntnissen der deutschen Sprache befasst, und zum Beamtenrecht hat sich der 2. Senat mit dem Streikverbot für Beamte und der weiteren Frage beschäftigt, ob die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Altersdiskriminierung im Besoldungssystem zu Besoldungsnachzahlungen führt.
2015 feiert die Stadt Leipzig ihr Stadtjubiläum. Das Bundesverwaltungsgericht beteiligt sich hieran mit einem Tag der offenen Tür am 4. Juli 2015. Außerdem führt es am 29. und 30. Oktober 2015 ein Symposion durch, um damit den 120. Jahrestag der Einweihung des Gerichtsgebäudes zu begehen.
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