Das Kultusministerium unterstützt auch in diesem Jahr die Neugründung von Schülerzeitungen mit einem finanziellen Zuschuss. Wer in diesem Schuljahr eine erste Ausgabe herausgegeben hat oder sich mit dem Gedanken trägt, eine Schülerzeitung zu gründen, kann dafür ein Startgeld beantragen. Das Kultusministerium übernimmt Rechnungen beispielsweise für Papier, Druck, redaktionelle oder technische Ausrüstung bis zu einer Gesamtsumme von 250 Euro.
Das Geld kann auch für Online-Schülerzeitungen beantragt werden. „Zu einer guten Schule gehört eine Schülerzeitung“, so Kultusministerin Brunhild Kurth. Denn trotz sozialer Netzwerke seien Schülerzeitungen – egal ob gedruckt oder als Online-Ausgabe – ein wichtiges Informationsmedium. In Schülerzeitungen würden Themen behandelt, die ausschließlich Schüler interessieren. Die Macher der Zeitung lernen dabei nicht nur das journalistische Handwerk, sondern auch, Positionen zu beziehen und zu vertreten. Anträge für die Starthilfe können ab sofort bis spätestens 31. März gestellt werden.
Die Starthilfe kann gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– die Zeitung muss von Schülerinnen und Schülern verantwortet werden (Ausnahme: Grund- und Förderschulen);
– es muss die erste Ausgabe bzw. eine inhaltliche Planung der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
– es muss eine finanzielle Planung (erwartete Einnahmen und Ausgaben) der ersten Ausgabe vorgelegt werden;
– die erste Ausgabe der Schülerzeitung darf nicht vor Schuljahresbeginn 2014/2015 erschienen sein.
Die Unterlagen sind zusammen mit einem vollständig ausgefüllten “Antrag auf Starthilfe” einzureichen. Vertreter des Kultusministeriums und der “Jugendpresse Sachsen e.V.” entscheiden über die Vergabe der Zuschüsse. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung dieser Starthilfe besteht nicht. Nach der Bewertung durch die Jury erhalten die Antragsteller/innen eine verbindliche Nachricht, ob und in welcher Höhe ihnen die Starthilfe gewährt wird. Maximal bis zu dieser Höhe können sie dann Originalrechnungen für entstandene Kosten einreichen.
Falls die Zeitung nicht erscheint, muss die Starthilfe zurückgezahlt werden. Schulen, die in den vergangenen vier Jahren (seit 2011) bereits eine Starthilfe erhalten haben, sind nicht antragsberechtigt. Schulen, die eine Starthilfe erhalten, werden gebeten, sich mit ihrer Zeitung am Sächsischen Schülerzeitungswettbewerb des laufenden Schuljahres zu beteiligen.
Der Antrag auf Starthilfe ist auf dem Bildungsserver abrufbar. Postanschrift für den Antrag: Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Referat 32 Postfach 100910, 01079 Dresden.
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