Zurzeit sind in Leipzig 30 ausnahmslos ungeimpfte Menschen an Masern erkrankt. Erstmals wurde innerhalb des gerade laufenden Geschehens die Krankheit bei einem ungeimpften Erwachsenen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass es sich bei Masern nicht nur um eine Kinderkrankheit handelt. Auch ungeimpfte erwachsene Menschen können daran erkranken und als Überträger weitere Personen ohne Impfschutz anstecken. Schutz bieten eine zweimalige Impfung gegen Masern bzw. eine bereits überstandene Masern-Erkrankung. Für die Masern-Impfung gibt es keine Altersbegrenzung. In Sachsen gelten Personen, die vor 1958 geboren wurden, als vor dieser Krankheit geschützt.
„Es besteht kein Grund zur Panik“, dennoch appelliert Dr. Nils Lahl, Sachgebietsleiter Infektionsschutz/ Umweltmedizin im Gesundheitsamt der Stadt Leipzig, erneut an alle Eltern: „Kinder in den ersten Lebensmonaten können noch nicht gegen Masern geimpft werden. Gerade bei den Kleinsten aber treten die häufigsten Komplikationen auf. Sie können geschützt werden, wenn die Übertragung der Masern durch zweimalige Impfung bzw. eine überstandene Erkrankung bei allen Kontaktpersonen auf sie verhindert wird. Nur so können Eltern und Großeltern als Überträger der Krankheit ausgeschlossen werden. Nicht nur für uns selbst, sondern gerade auch für die Kleinsten und Schwächsten tragen wir Verantwortung!“
Aus medizinischer Sicht war die Inkubationszeit bei einem jetzt erkrankten Kind mit 15 Tagen recht lang. Darin liegt der Grund, weshalb das Gesundheitsamt Leipzig gemäß Infektionsschutzgesetz* die Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote für empfängliche Kontaktpersonen auf 16 Tage festgelegt hat.
Die zuletzt bestätigten Erkrankungen brachen nach extrem kurzen Kontakten zwischen bereits erkrankten und für Masern empfänglichen Menschen aus. In einem Fall wurde zweifelsfrei nachgewiesen, dass sich ein erkranktes Kind in einem Raum befand, während die ungeimpfte, empfängliche Person sich wortwörtlich im Vorübergehen, ohne jeglichen Berührungs- oder Gesprächskontakt, ansteckte und jetzt nach 15 Tagen selbst erkrankte.
Mit Blick auf sogenannte „Impf-Gegner“ hebt der Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen hervor: „Deren Argumente sind irrational und wurden weltweit zigfach widerlegt. Masern sind eine überaus ernsthafte Erkrankung, können schwerwiegende Folgen bis hin zum Tode nach sich ziehen. Nur die rechtzeitige Vorsorge bewahrt vor Ansteckung und Übertragung der Krankheit auf empfängliche Dritte. Impfen schützt. Alle!“
*Rechtsgrundlagen sind das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere die §§ 31, 34, 35 sowie das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen (SächsGDG). Wer Anordnungen des Gesundheitsamtes im beschriebenen Zusammenhang unterläuft und dadurch Infektionserkrankungen (hier: Masern) weiter verbreitet, begeht nach § 73 (1) IfSG eine Straftat.
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