Das Landgericht Leipzig hat der Firma Kabel Lausitz aus Zittau mit Urteil vom 12.02.2015 (Az. 05 O 2115/14) untersagt, in ihren Vertragsformularen kostenpflichtige Serviceverträge unterzuschieben. „Die Entscheidung hat unsere Auffassung bestätigt, dass die verwendeten Formulierungen irreführend sind“, erläutert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Verbraucherinnen und Verbraucher mussten nicht damit rechnen, dass bei Abschluss eines Installationsvertrages zusätzlich Kosten für einen 24-monatigen Service-Vertrag entstehen.“ Der Argumentation des Unternehmens, die Verbraucher müssten die Verträge doch nur richtig lesen, wurde eine klare Absage erteilt.
Zusätzlich wurde Kabel Lausitz, Inhaber Michael Sommer, mit dem Urteil verboten, Mahn- und Rücklastschriftgebühren in Höhe von 10 Euro zu verlangen. Auch die geforderten 2,50 Euro für eine Rechnung in Papierform waren nach Auffassung des Gerichtes rechtswidrig.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Dann hat das Oberlandesgericht Dresden als nächsthöhere Instanz über den Fall zu entscheiden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat gegen Kabel Lausitz wegen neuer Verletzungen von Verbraucherrechten zwei weitere Gerichtsverfahren eingeleitet. „Nach der im Sommer 2014 ausgesprochenen Abmahnung hat Kabel Lausitz die Vertragsformulare und den Internetauftritt so gestaltet, dass diese unserer Meinung nach noch problematischer waren als vorher“, informiert Hummel. „Auch das werden wir nun vor dem Landgericht Leipzig klären.”
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