Der Bundesrat hat heute einem Antrag des Freistaates Sachsen zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Der Antrag zielt darauf ab, für Jugendliche und junge Erwachsene, die einen Ausbildungsplatz gefunden und somit wesentliche Integrationsbemühungen gezeigt haben, eine Regelung dahingehend einzuführen, dass eine Aufenthaltserlaubnis oder Duldung regelmäßig für die gesamte Dauer der Berufsausbildung erteilt wird.
„Dieses Signal aus der Länderkammer in Berlin ist nicht nur sinnvoll, sondern es war auch wichtig. Es ist Ausdruck einer dringend benötigten Willkommenskultur in unserem Land. Mit der Gesetzesänderung wollen wir die Arbeitsmarktintegration von jungen Flüchtlingen verbessern. Gerade in den kommenden Jahren benötigen wir weiter zunehmend junge, gut ausgebildete Migranten. Denn unzureichende Qualifikationen und Berufsabschlüsse sind ein Haupthindernis beim Zugang in den Arbeitsmarkt. Zudem geben wir auch Ausbildungsbetrieben von Anfang an Rechtssicherheit“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig in Berlin. „Auch das Land profitiert von den jungen, gut ausgebildeten neuen Talenten – kulturell und bei der Sicherung des steigenden Fachkräftebedarfs.“
Bisher wissen allerdings oftmals weder der Ausbildungsbetrieb noch die Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung, ob der Auszubildende in Deutschland bleiben und seine Ausbildung beenden kann. Dies soll nun geändert werden.
Mit dem Antrag wird sich nach Prüfung und Stellungnahme durch die Bundesregierung der Bundestag beschäftigen, um über eine entsprechende Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu beschließen.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern. Die Bundesregierung hatte im Dezember letzten Jahres den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen.
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