Immer mehr Menschen suchen in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung, Krieg oder Vertreibung. Viele davon bleiben für längere Zeit oder sogar für immer in Deutschland als anerkannte Asylberechtigte oder Geduldete. Bisher stehen diese Menschen vor zahlreichen Barrieren, um ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt sich für eine bessere Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung ein. Eine elementare Voraussetzung dafür sind hinreichende Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt zu, der Fachkräftebedarf steigt. „Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose, die bislang nicht in Beschäftigung integriert werden konnten, gilt es noch besser zu fördern“, sagt Annelie Buntenbach, stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats. Aber das allein reicht nicht. „Gleichzeitig müssen wir den Menschen, die in ihren Ländern verfolgt werden und deshalb zu uns flüchten, eine Perspektive bieten. Ausbildung und Beschäftigung ist die wirksamste Form gesellschaftlicher Integration“, ergänzt Verwaltungsratsvorsitzender Peter Clever.
Entscheidend dafür ist, dass diese Menschen möglichst frühzeitig beraten werden und Transparenz über ihre Kompetenzen gewonnen wird. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit in dem Modellprojekt „Early Intervention“ Asylbewerbern eine intensive Beratung direkt nach der Einreise nach Deutschland an. Ziel ist es, qualifizierte Asylbewerber zu Beginn des Asylverfahrens zu identifizieren und sie frühzeitig in die Vermittlungsarbeit der BA einzubeziehen. Das Projekt wurde zu Jahresbeginn um drei weitere auf jetzt insgesamt neun Standorte ausgeweitet.
Alle Bemühungen zur besseren Arbeitsmarktintegration setzen jedoch flächendeckend ausreichende Mittel für eine grundlegende und berufsbezogene Sprachförderung voraus. Denn nur mit ausreichenden Deutschkenntnissen kann der Sprung in Ausbildung und Beschäftigung gelingen.
Hier gibt es aktuell noch Förderlücken in beträchtlichem Ausmaß. So bleibt für Asylbewerber und Geduldete die berufsbezogene Deutschförderung meist verschlossen, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundes organisiert. Voraussetzung für die Teilnahme sind erste elementare Deutschkenntnisse, über die viele Asylbewerber jedoch noch nicht verfügen. Sie haben keinen Zugang zu Integrationskursen, die vor allem allgemeinsprachliche Grundlagen vermitteln.
Um diese Hürden für alle Asylsuchenden abzubauen, müsste aus Steuermitteln jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag zusätzlich für die allgemeine und berufsbezogene Sprachförderung aufgewendet werden. Werden diese sinnvollen und notwendigen Grundinvestitionen nicht getätigt, droht ein Vielfaches an Folgekosten, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht gelingt.
Für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist zudem entscheidend, vorhandene Qualifikationen und Kompetenzen möglichst schnell festzustellen und Verfahren zur Anerkennung beruflicher Abschlüsse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das erfordert eine enge Zusammenarbeit aller relevanten Akteure – den Arbeitsagenturen und Jobcentern, Ausländerbehörden, Anlaufstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und insbesondere den Anerkennungsstellen.
Der Verwaltungsrat der BA wird weitere Vorschläge erarbeiten, wie die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung verbessert werden kann.
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