Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind durch das Gesetz verpflichtet, ihre Anzeige zur Beschäftigung von Schwerbehinderten bei der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März 2015 abzugeben. Die Agentur für Arbeit Leipzig empfiehlt, damit nicht bis zum letzten Tag zu warten, um eventuelle Fragen noch rechtzeitig klären zu können.

Eine Ausgleichsabgabe wird nur dann fällig, wenn Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent davon mit Schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Beschäftigtenzahl insgesamt.

Bereits datentechnisch erfasste Arbeitgeber bekommen automatisch eine CD-ROM mit der Software „REHADAT-Elan“ samt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren zugesandt. Mit diesem Programm kann die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und bequem elektronisch vorgenommen werden. Der Vorteil liegt dabei klar auf der Hand, denn es wird Zeit und Papier gespart. Ganz praktisch kann dabei auch die Höhe der Ausgleichsabgabe gleich berechnet werden.

Wer noch keine CD-ROM erhalten hat, kann die Software auch kostenlos im Internet unter www.rehdat-elan.de herunterladen. Hier stehen außerdem Papiervordrucke zur Verfügung, falls eine elektronische Meldung nicht möglich ist. Bei Fragen zum Themasteht die bundesweite Telefon-Hotline unter 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsagentur.de à Unternehmen à Rechtgrundlagen à Schwerbehindertenrecht.

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