Während der Feiertage und dem Jahreswechsel ändern die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, wie in den Vorjahren schon, ihr Angebot. In der Woche zum Jahreswechsel 2014/2015 verkehren die Straßenbahn- und Buslinien der Leipziger Verkehrsbetriebe nach dem regulären Ferienfahrplan. Ausnahmen bilden Heiligabend und Silvester. Hier fahren die LVB nach dem Samstagsfahrplan. Während der Weihnachtsfeiertage und Neujahr gilt der Sonntagsfahrplan.
Zur Vermeidung von Vandalismusschäden werden, auch wie gehabt, unsere stationären Fahrkartenautomaten über Silvester außer Betrieb genommen. Die LVB bitten ihre Fahrgäste, sich Tickets im Vorfeld zu besorgen. Als besonderes Angebot bieten die LVB ihren Kundinnen und Kunden das Neujahrsticket an. Es gilt ab 30. Dezember 2014 ab 0 Uhr für drei Tage, bis zum 1. Januar 2015, 24 Uhr. Für 13 Euro/Erwachsene (6 Euro/Kind) können die Fahrgäste mit dem LVB-Neujahrsticket in dieser Zeit mit allen Verkehrsmitteln in der Stadt Leipzig (MDV-Tarifzone 110) mit Straßenbahn, Bus und S-Bahn unterwegs sein.
Das Neujahrsticket bietet den Kunden dabei eine günstige Möglichkeit, sich im Vorverkauf ein Ticket für diese Tage zu kaufen.
Das Ticket ist erhältlich in den LVB-Servicestellen, an den LVB-Ticketautomaten und im LVB-Onlineshop unter www.lvb.de/shop.
Die LVB-Servicestellen haben über Weihnachten und zum Jahreswechsel veränderte Öffnungszeiten. Das Mobilitätszentrum am Hauptbahnhof und das Service-Center am Wilhelm-Leuschner-Platz haben am kommenden verkaufsoffenen Sonntag, 21. Dezember, von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am 24. Dezember öffnen das Mobilitätszentrum, die Kioske am Hauptbahnhof und das Service-Center von 8 bis 12 Uhr.
An den Weihnachtsfeiertagen, 25. und 26. Dezember, sowie am Neujahrstag, 1. Januar, sind alle LVB-Servicestellen geschlossen. Am letzten Tag im Jahr, 31. Dezember öffnen die Servicestellen von 8 bis 16 Uhr.
Vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 2. Januar 2015 ist der Begleitdienst des Mobilitäts-Service geschlossen.
In dieser Zeit werden keine Aufträge entgegengenommen bzw. auch keine Begleitungen durchgeführt. Ab 5. Januar 2015 steht der Mobilitätsservice für mobilitätseingeschränkte Menschen wieder zur Verfügung.
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