Nach Durchführung der Wahlprüfung hat die Landesdirektion Sachsen nun die Stadtratswahl vom 25. Mai 2014 in Verbindung mit der Teilneuwahl vom 12. Oktober 2014 für gültig erklärt, das teilt diese am Freitag, 21. November, mit.
Die Stadtratswahl in der Stadt Leipzig wurde am 25. Mai 2014 durchgeführt. Mit Bescheid vom 17. Juni 2014 erklärte die Landesdirektion Sachsen die Stadtratswahl im Wahlkreis 9 für ungültig, weil der Wahlvorschlag der NPD in diesem Wahlkreis vom Gemeindewahlausschuss nicht zurückgewiesen worden ist, obwohl als einziger NPD-Kandidat ein nicht wählbarer Bewerber aufgestellt worden ist. Dadurch konnte das Ergebnis der Wahl beeinflusst werden. Gleichzeitig ordnete die Landesdirektion Sachsen unverzüglich eine Teilneuwahl für den Wahlkreis 9 an. Diese Teilneuwahl wurde am 12. Oktober 2014 durchgeführt.
Bei der am 23. Juni 2014 und am 13. November 2014 in der Stadtverwaltung Leipzig durchgeführten Prüfung der Wahlunterlagen wurden keine Verstöße festgestellt, die das Wahlergebnis beeinflussen konnten. Damit wird das durch den Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2014 ermittelte und festgestellte Ergebnis der Stadtratswahl bestätigt.
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