Nachdem der Stadtrat der Stadt Leipzig Anfang des Jahres den Bürgerentscheid über den Verkauf kommunalen Eigentums abgelehnt hatte, hat die Landesdirektion Sachsen nunmehr auch den von der Bürgerinitiative "Privatisierungsbremse" eingelegten Widerspruch gegen die Stadtratsentscheidung zurückgewiesen. Mit dem Bürgerbegehren und dem sich daran anschließenden Bürgerentscheid wollte die Bürgerinitiative erreichen, dass Privatisierungen städtischen Vermögens künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit des Stadtrates zulässig sind.
Privatisierungsbremse für Leipzig: Landesdirektion beabsichtigt Ablehnung – aber kein Bescheid vor der Landtagswahl
Dass sie mit ihrem Bürgerbegehren …
Abgelehnte Privatisierungsbremse: Alle drei Vertreter des Bürgerbegehrens gehen gegen den Bescheid der Stadt in Widerspruch
Die drei Vertreterpersonen …
In der Sächsischen Gemeindeordnung sei im Detail geregelt, welche Entscheidungen der Stadtrat mit welcher Mehrheit zu treffen hat, betont die Landesdirektion in ihrer Mitteilung dazu. Generell werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst. Demgegenüber sind Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit nur in Ausnahmefällen vorgesehen.
Nach Auffassung der Landesdirektion Sachsen gehören die Beschlüsse über den Verkauf kommunalen Vermögens nicht zu diesen Ausnahmen. Die Einführung einer Zweidrittelmehrheit für derartige Abstimmungen wäre ein Verstoß gegen die Sächsische Gemeindeordnung.
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