Mit Erscheinen der amtlichen Bekanntmachung zur diesjährigen Wahl des Stadtrats sowie zu den Wahlen der 14 Ortschaftsräte im Leipziger Amtsblatt am 15. Februar kann mit dem Einreichen von Wahlvorschlägen begonnen werden. Die Bekanntmachung enthält die Angaben zu Terminen, zu den Bewerbungsvoraussetzungen und zu den einzureichenden Unterlagen entsprechend der Regelungen in der Sächsischen Gemeindeordnung, im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung.
Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und für die Ortschaftsratswahlen können ab Montag, 17. Februar, und müssen spätestens bis 20. März, 18:00 Uhr, bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Jeder Wahlkreisvorschlag für die Stadtratswahl benötigt 24 Unterschriften von Unterstützern, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung Wahlberechtigte des betreffenden Wahlkreises sind und sich nicht selbst zur Wahl bewerben.
Der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund ihres eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Stadtrat der Stadt Leipzig vertreten ist, bedarf keiner Unterstützungsunterschriften. Analog gilt das für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit derjenigen unterschrieben ist, die für die Wählervereinigung in den Stadtrat gewählt wurden und diesem zum Zeitpunkt der Einreichung angehören. Dies gilt entsprechend für die Wahlvorschläge zu den Ortschaftsratswahlen, wobei die Zahl der Unterstützungsunterschriften je nach Einwohnerzahl der Ortschaft 20 bzw. 30 beträgt. Keiner Unterstützungsunterschriften bedarf bei einer Ortschaftsratswahl auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund ihres eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war.
Unterstützungsunterschriften können ab dem ersten Arbeitstag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 20. März, 18:00 Uhr, im Amt für Statistik und Wahlen (Briefwahlstelle, Neues Rathaus, Eingang Lotterstraße, Zugang barrierefrei), montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 18 Uhr, dienstags von 9 bis 20 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr geleistet werden. Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden.
Bereits seit dem 3. Februar können Wahlvorschläge für die Leipziger Wahlkreise 27 Leipzig 1, 28 Leipzig 2, 29 Leipzig 3, 30 Leipzig 4, 31 Leipzig 5, 32 Leipzig 6 und 33 Leipzig 7 zur Landtagswahl am 31. August eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 26. Juni, 18.00 Uhr. Genauere Informationen können dem Leipziger Amtsblatt vom 1. Februar entnommen werden.
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