Am 22. September sind rund 430.000 Leipziger aufgerufen, sich an der Wahl zum Bundestag zu beteiligen. Wer am Wahltermin verhindert ist, kann seine Stimme ab dem 26. August per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlstelle befindet sich im Neuen Rathaus, Eingang Lotterstraße, und barrierefrei zu erreichen. Sie ist ab Montag, 26. August, jeweils montags bis donnerstags von 9:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr, am Freitag vor der Wahl von 9:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Die Briefwahlanträge müssen schriftlich gestellt werden. Dazu ist das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und in einem frankierten Umschlag an die Stadt Leipzig, Wahlamt, 04076 Leipzig, zu schicken. Kommt man mit Ausweis und ausgefülltem Antrag in die Briefwahlstelle, kann dort die Wahl sofort vollzogen und der Wahlbrief wieder abgegeben werden.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch auf elektronischem Wege möglich. Ein Formular für die elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist unter www.leipzig.de/wahlen zu finden. Eine telefonische Briefwahlbeantragung ist nicht möglich.

In der Zeit vom 28. bis zum 31. August erhalten die Wahlberechtigten per Post eine Wahlbenachrichtigungskarte, die alle Informationen zum Wahltag enthält. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch angegeben, ob der Zugang zum Wahlraum barrierefrei ist oder nicht. Auf der Rückseite der Benachrichtigung befindet sich ein Vordruck für die Beantragung der Briefwahlunterlagen. Alle Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten sich unbedingt beim Wahlamt (0341/123-2865) melden.

Zur Bundestagswahl 2013 soll allen Wahlberechtigten eine möglichst barrierefreie Wahlteilnahme ermöglicht werden. Dazu wurden in Leipzig folgende Vorkehrungen getroffen:

  • Die Wahlräume liegen, soweit es möglich ist, in Wohnortnähe.
  • 125 der 320 Wahlräume sind barrierefrei zugänglich, die verbleibenden sind über Stufen erreichbar. Sollte der auf der Wahlbenachrichtigungskarte genannte Wahlraum nicht barrierefrei sein, so kann mit einem Wahlschein (muss beantragt werden) ein anderer barrierefreier Wahlraum im selben Wahlkreis genutzt werden. Auskunft dazu erteilt das Wahlamt.
  • Auf der Wahlbenachrichtigungskarte stehen Informationen zur Barrierefreiheit des Wahlraums sowie Kontaktdaten für Nachfragen zur barrierefreien Wahlteilnahme. Das Wahlamt informiert ab dem 26.08.2013 unter www.leipzig.de/wahlen “Wahllokal-Suche” über die Barrierefreiheit von Wahlräumen.
  • In allen Wahlräumen stehen am Wahltag die Wahlhelfer als Assistenten zur Unterstützung der Wähler bereit. Erstmals werden während der Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr in 13 Wahlobjekten zusätzliche Helfer aus dem Projekt Bürgerdienst LE eingesetzt.
  • Wahlberechtigte, die den Wahlraum nicht aufsuchen können, können mit einem Wahlschein per Briefwahl wählen. Dazu sind die Hinweise zur Briefwahl zu beachten.
  • Für blinde und sehbehinderte Wähler werden Stimmzettelschablonen CDs mit Informationen zur Handhabung und zum Inhalt des Stimmzettels zur Verfügung gestellt. Allen Mitgliedern des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Sachsen (BSVS) wird automatisch eine Stimmzettelschablone inklusive CD im Vorfeld der Wahl zugesandt. Auf Wunsch sind die Informationen der CD auch als Großdruck oder in Punktschrift erhältlich. Nichtmitglieder des BSVS können ihre Stimmzettelschablone in der Koordinierungsstelle des BSVS unter der Telefonnummer 0351 8090611 oder per E-Mail an info@bsv-sachsen.de kostenlos abrufen.

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