Am 10. Dezember 2012 war es nach fünf langen Jahren und erstinstanzlicher Verurteilung zu einer Geldstrafe für die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel endlich vorbei. Freispruch vom Vorwurf der üblen Nachrede im Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über die "Sachsensumpf-Affäre" vor der 12. Kammer des Landgerichtes Dresden. Doch die Staatsanwaltschaft Dresden zeigte sich hartnäckig und legte Revision beim Oberlandesgericht Dresden ein. Heute nun zog sie diese zurück.
Damit hat das Urteil Rechtsgültigkeit, die Journalisten sind frei von Schuld und dürfen ihrer Wege gehen. Was dieser Vorgang in der Berichterstattung der beiden in “Spiegel” und “Zeit” angerichtet oder gar verhindert hat, bleibt.
Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linken im Landtag jedenfalls freuts, ein Sieg für die Pressefreiheit wäre es obendrein. “Ein weiterer Versuch der Dresdner Staatsanwaltschaft, Journalisten wegen ihrer investigativen Recherchen zu kriminalisieren, ist gescheitert. Offenbar ist die Staatsanwaltschaft selbst zur späten Einsicht gelangt, dass ihr überhartes Vorgehen gegen publizistische Aufklärungsbemühungen rund um den “Sachsensumpf” dem Rechtsstaat einen Bärendienst erwiesen hat.” so Bartl zum Rückzug der Staatsanwaltschaft heute.
Zum Artikel vom 10. Dezember 2013 auf L-IZ.de
Nach 5 Jahren: Freisprüche für die Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel + Update: Urteilsbegründung
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