Für die Amtszeit 2014 bis 2018 sind in Leipzig mehrere hundert Schöffen, Jugendschöffen und ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht zu wählen. Allen Leipzigerinnen und Leipzigern, die sich für eine derartige Tätigkeit beworben haben, sei an dieser Stelle gedankt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings ist die Zahl der vorliegenden Bewerbungen für eine Jugendschöffentätigkeit noch nicht ausreichend, so dass noch weitere Bewerber für dieses Ehrenamt gesucht werden.
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die beim Amts- oder Landgericht in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken.
Schöffen sollen ihr Rechtsempfinden und ihre Berufs- und Lebenserfahrung in die Rechtsprechung einbringen. Sie sollen grundsätzlich zu nicht mehr als 12 Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung notwendiger Auslagen erhalten sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Schöffe werden kann grundsätzlich jeder deutsche Staatsangehörige. Wegen des mitunter längeren Sitzungsdienstes ist eine entsprechende körperliche Eignung erforderlich. Ansonsten gibt es nur wenige Einschränkungen. So können Rechtsanwälte und Notare nicht als Schöffen tätig sein. Für Jugendschöffen gilt ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Höchstalter von 70 Jahren. Sie sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Zum Jugendschöffen soll nicht berufen werden, wer bereits seit zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig ist.
Gewählt werden die Jugendschöffen durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht aus der Vorschlagsliste, die durch den Jugendhilfeausschuss aufgestellt wird.
Die für eine Bewerbung notwendigen Formulare sind im Internet eingestellt (www.leipzig.de/wahlen Schöffenwahl). Bei Bedarf werden die Unterlagen auch auf dem Postweg zugeschickt. Entsprechende Anforderungen nimmt das Amt für Statistik und Wahlen entgegen.
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