Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2013 eine Soforthilfe für Bürgerinnen und Bürger beschlossen, die vom aktuellen Juni-Hochwasser in Sachsen unmittelbar betroffen sind. In einem ersten Schritt wurden der kreisfreien Stadt Leipzig 1,5 Mio. Euro am 6. Juni 2013 zur Verfügung gestellt. Daraus sollen jedem betroffenen Erwachsenen 400 Euro und jedem betroffenen minderjährigem Kind 250 Euro, höchstens 2.000 Euro je Haushalt, einmalig als Soforthilfe gezahlt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 25. Juni 2013 möglich.

Das Geld ist zur sofortigen Auszahlung vorgesehen für Personen, die mit ihrem 1. Wohnsitz in Leipzig gemeldet sind und deren selbstgenutzter Wohnraum vom Juni-Hochwasser 2013 geschädigt wurde. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höherliegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet wurden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.

Die Antragstellung ist ab Montag, dem 10. Juni 2013, bis einschließlich 25. Juni 2013 möglich.

Für die Auszahlung ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Das Antragsformular ist in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig erhältlich. Darüber hinaus ist dieses unter der Homepage www.leipzig.de abrufbar.

Die Auszahlung der Soforthilfe erfolgt ausschließlich in der

Stadtkasse
Technisches Rathaus, Haus B,
Prager Straße 118 -136,
04317 Leipzig

im Zeitraum vom 10. Juni 2013 bis einschließlich 25. Juni 2013 zu folgenden Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Der Antragsteller hat seinen gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument zur Feststellung seiner Identität vorzulegen.

www.leipzig.de

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