Nach dem Junihochwasser hat das Gesundheitsamt des Landkreises Leipzig die großen Badeseen (EU-Gewässer) vor Ort begangen und Wasserproben entnommen, teilt es am heutigen Montag, 17. Juni, mit. Die Laborergebnisse zeigen, dass an keinem der EU-Gewässer ein Badeverbot aus hygienischen Gründen ausgesprochen werden muss.

Die EU-Badgewässer werden regelmäßig von Mai bis September in Form von Ortsbesichtigung, mikrobiologischen Wasseruntersuchungen, Messung der Sichttiefe und des pH-Wertes hygienisch überwacht. Aufgrund der Wassermassen des Juni-Hochwassers war das Augenmerk des Gesundheitsamtes zudem auch aktuell auf Einträge beispielsweise von Pflanzenschutzmitteln, Schwermetallen, Öl oder auch Fäkalien gerichtet.

Sollten Badeverbote (diese sind auch aus anderen Sicherheitsgründen möglich) notwendig sein, werden die entsprechenden Hinweisschilder vor Ort aufgestellt.

Überprüft wurden im Landkreis Leipzig der Albrechtshainer/Beuchaer Autobahnsee , der Ammelshainer Autobahnsee (Moritzsee) , der Naunhofer See (Grillensee), der Cospudener See, der Markkleeberger See, der Harthsee , das Speicherbecken Borna (aktuelles Betretungsverbot durch Betreiber) und der Kulkwitzer See .

Alle übrigen Badestellen werden ebenfalls beprobt, unterliegen aber nicht diesem engmaschigen Untersuchungsregime der EU-Gewässer. Generell sollten Badewillige auch eigenverantwortlich handeln. Verfügt ein Gewässer über eine geringe Sichttiefe (< 1m) oder abnormale Verfärbungen (grün, braun) wird von SEiten des Landratsamtes des Landkreises Leipzig vom Baden abgeraten.

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